Energiewirtschaft / Bund

Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG 2023)

Vom 21. Juli 2014 (BGBl. I S. 1066), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 5. Februar 2024 (BGBl. I 2024 Nr. 33)

Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Inhaltsübersicht

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Ziel des Gesetzes

§ 1a Zeitliche Transformation

§ 2 Besondere Bedeutung der erneuerbaren Energien

§ 3 Begriffsbestimmungen

§ 4 Ausbaupfad

§ 4a Strommengenpfad

§ 5 Ausbau im In- und Ausland

§ 6 Finanzielle Beteiligung der Kommunen am Ausbau

§ 7 Gesetzliches Schuldverhältnis

Teil 2
Anschluss, Abnahme, Übertragung und Verteilung

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 8 Anschluss

§ 9 Technische Vorgaben

§ 10 Ausführung und Nutzung des Anschlusses

§ 10a Messstellenbetrieb

§ 10b Vorgaben zur Direktvermarktung

§ 11 Abnahme, Übertragung und Verteilung

Abschnitt 2
Kapazitätserweiterung und Einspeisemanagement

§ 12 Erweiterung der Netzkapazität

§ 13 Schadensersatz

§ 14 (weggefallen)

§ 15 (weggefallen)

Abschnitt 3
Kosten

§ 16 Netzanschluss

§ 17 Kapazitätserweiterung

§ 18 (weggefallen)

Teil 3
Zahlung von Marktprämie und Einspeisevergütung

Abschnitt 1
Arten des Zahlungsanspruchs

§ 19 Zahlungsanspruch

§ 20 Marktprämie

§ 21 Einspeisevergütung und Mieterstromzuschlag

§ 21a Sonstige Direktvermarktung

§ 21b Zuordnung zu einer Veräußerungsform, Wechsel

§ 21c Verfahren für den Wechsel

Abschnitt 2
Allgemeine Bestimmungen zur Zahlung

§ 22 Wettbewerbliche Ermittlung der Marktprämie

§ 22a Pilotwindenergieanlagen an Land

§ 22b Bürgerenergiegesellschaften

§ 23 Allgemeine Bestimmungen zur Höhe der Zahlung

§ 23a Besondere Bestimmung zur Höhe der Marktprämie

§ 23b Besondere Bestimmung zur Einspeisevergütung bei ausgeförderten Anlagen

§ 23c Anteilige Zahlung

§ 24 Zahlungsansprüche für Strom aus mehreren Anlagen

§ 25 Beginn, Dauer und Beendigung des Anspruchs

§ 26 Abschläge und Fälligkeit

§ 27 Aufrechnung

Abschnitt 3
Ausschreibungen

Unterabschnitt 1
Allgemeine Ausschreibungsbestimmungen

§ 28 Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Windenergie an Land

§ 28a Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Solaranlagen des ersten Segments

§ 28b Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Solaranlagen des zweiten Segments

§ 28c Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Biomasse

§ 28d Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Biomethananlagen

§ 28e Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Innovationsausschreibungen

§ 28f Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für innovative Konzepte mit wasserstoffbasierter Stromspeicherung

§ 28g Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Grünem Wasserstoff

§ 29 Bekanntmachung

§ 30 Anforderungen an Gebote

§ 30a Ausschreibungsverfahren

§ 31 Sicherheiten

§ 32 Zuschlagsverfahren

§ 33 Ausschluss von Geboten

§ 34 Ausschluss von Bietern

§ 34a Unionsfremde Bieter

§ 35 Bekanntgabe der Zuschläge und anzulegender Wert

§ 35a Entwertung von Zuschlägen

Unterabschnitt 2
Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land

§ 36 Gebote für Windenergieanlagen an Land

§ 36a Sicherheiten für Windenergieanlagen an Land

§ 36b Höchstwert für Windenergieanlagen an Land

§ 36c Ausschluss von Geboten für Windenergieanlagen an Land

§ 36d (weggefallen)

§ 36e Erlöschen von Zuschlägen für Windenergieanlagen an Land

§ 36f Änderungen nach Erteilung des Zuschlags für Windenergieanlagen an Land

§ 36g (weggefallen)

§ 36h Anzulegender Wert für Windenergieanlagen an Land

§ 36i Dauer des Zahlungsanspruchs für Windenergieanlagen an Land

§ 36j Zusatzgebote

Unterabschnitt 3
Ausschreibungen für Solaranlagen des ersten Segments

§ 37 Gebote für Solaranlagen des ersten Segments

§ 37a Sicherheiten für Solaranlagen des ersten Segments

§ 37b Höchstwert für Solaranlagen des ersten Segments

§ 37c Besondere Zuschlagsvoraussetzung für benachteiligte Gebiete; Verordnungsermächtigung für die Länder

§ 37d Erlöschen von Zuschlägen für Solaranlagen des ersten Segments

§ 38 Zahlungsberechtigung für Solaranlagen des ersten Segments

§ 38a Ausstellung von Zahlungsberechtigungen für Solaranlagen des ersten Segments

§ 38b Anzulegender Wert für Solaranlagen des ersten Segments

Unterabschnitt 4
Ausschreibungen für Solaranlagen des zweiten Segments

§ 38c Gebote für Solaranlagen des zweiten Segments

§ 38d Projektsicherungsbeitrag

§ 38e Höchstwert für Solaranlagen des zweiten Segments

§ 38f Zuschläge für Solaranlagen des zweiten Segments

§ 38g Dauer des Zahlungsanspruchs für Solaranlagen des zweiten Segments

§ 38h Anzulegender Wert für Solaranlagen des zweiten Segments

§ 38i (weggefallen)

Unterabschnitt 5
Ausschreibungen für Biomasseanlagen

§ 39 Gebote für Biomasseanlagen

§ 39a Sicherheiten für Biomasseanlagen

§ 39b Höchstwert für Biomasseanlagen

§ 39c Ausschluss von Geboten für Biomasseanlagen

§ 39d Zuschlagsverfahren für Biomasseanlagen

§ 39e Erlöschen von Zuschlägen für Biomasseanlagen

§ 39f Änderungen nach Erteilung des Zuschlags für Biomasseanlagen

§ 39g Einbeziehung bestehender Biomasseanlagen

§ 39h Dauer des Zahlungsanspruchs für Biomasseanlagen

§ 39i Besondere Zahlungsbestimmungen für Biomasseanlagen

Unterabschnitt 6
Ausschreibungen für Biomethananlagen

§ 39j Anwendbarkeit des Unterabschnitts 5

§ 39k Gebote für Biomethananlagen

§ 39l Höchstwert für Biomethananlagen

§ 39m Besondere Zahlungsbestimmungen für Biomethananlagen

Unterabschnitt 7
Ausschreibungen für innovative Konzepte

§ 39n Innovationsausschreibungen

§ 39o Ausschreibungen für innovative Konzepte mit wasserstoffbasierter Stromspeicherung

§ 39p Ausschreibungen für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Grünem Wasserstoff

§ 39q Besondere Zahlungsbestimmungen für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Grünem Wasserstoff

Abschnitt 4
Gesetzliche Bestimmung der Zahlung

Unterabschnitt 1
Anzulegende Werte

§ 40 Wasserkraft

§ 41 Deponie-, Klär- und Grubengas

§ 42 Biomasse

§ 43 Vergärung von Bioabfällen

§ 44 Vergärung von Gülle

§ 44a Absenkung der anzulegenden Werte für Strom aus Biomasse

§ 44b Gemeinsame Bestimmungen für Strom aus Gasen

§ 44c Sonstige gemeinsame Bestimmungen für Strom aus Biomasse

§ 45 Geothermie

§ 46 Windenergie an Land

§ 47 (aufgehoben)

§ 48 Solare Strahlungsenergie

§ 48a Mieterstromzuschlag bei solarer Strahlungsenergie

§ 49 Absenkung der anzulegenden Werte für Strom aus solarer Strahlungsenergie

Unterabschnitt 2
Zahlungen für Flexibilität

§ 50 Zahlungsanspruch für Flexibilität

§ 50a Flexibilitätszuschlag für neue Anlagen

§ 50b Flexibilitätsprämie für bestehende Anlagen

Abschnitt 5
Rechtsfolgen und Strafen

§ 51 Verringerung des Zahlungsanspruchs bei negativen Preisen

§ 51a Verlängerung des Vergütungszeitraums bei negativen Preisen

§ 52 Zahlungen bei Pflichtverstößen

§ 53 Verringerung der Einspeisevergütung

§ 53a (weggefallen)

§ 53b Verringerung des Zahlungsanspruchs bei Regionalnachweisen

§ 53c Verringerung des Zahlungsanspruchs bei einer Stromsteuerbefreiung

§ 54 Verringerung des Zahlungsanspruchs bei Ausschreibungen für Solaranlagen des ersten Segments

§ 55 Pönalen

§ 55a Erstattung von Sicherheiten

§ 55b Rückforderung

Teil 4
Weitergabe und Vermarktung des Stroms aus erneuerbaren Energien

§ 56 Weitergabe an den Übertragungsnetzbetreiber

§ 57 Vermarktung durch die Übertragungsnetzbetreiber

§ 58 Weitere Bestimmungen

§ 59 (weggefallen)

§ 60 (weggefallen)

§ 61 (weggefallen)

§ 62 (weggefallen)

§ 63 (weggefallen)

§ 64 (weggefallen)

§ 65 (weggefallen)

§ 66 (weggefallen)

§ 67 (weggefallen)

§ 68 (weggefallen)

§ 69 (weggefallen)

Teil 5
Transparenz

Abschnitt 1
Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten

§ 70 Grundsatz

§ 71 Anlagenbetreiber

§ 72 Netzbetreiber

§ 73 Übertragungsnetzbetreiber

§ 74 Vorausschau des weiteren Ausbaus

§ 75 (weggefallen)

§ 76 Information der Bundesnetzagentur

§ 77 Information der Öffentlichkeit

Abschnitt 2
Stromkennzeichnung und Doppelvermarktungsverbot

§ 78 (weggefallen)

§ 79 Herkunftsnachweise

§ 79a Regionalnachweise

§ 80 Doppelvermarktungsverbot

§ 80a Kumulierung

Teil 6
Rechtsschutz und behördliches Verfahren

§ 81 Clearingstelle

§ 82 Verbraucherschutz

§ 83 Einstweiliger Rechtsschutz

§ 83a Rechtsschutz bei Ausschreibungen

§ 84 Nutzung von Seewasserstraßen

§ 85 Aufgaben der Bundesnetzagentur

§ 85a Festlegung zu den Höchstwerten bei Ausschreibungen

§ 85b Auskunftsrecht und Datenübermittlung

§ 85c Festlegung zu den besonderen Solaranlagen

§ 86 Bußgeldvorschriften

§ 87 Benachrichtigung und Beteiligung der Bundesnetzagentur bei bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten

Teil 7
Verordnungsermächtigungen, Berichte, Übergangsbestimmungen

Abschnitt 1
Verordnungsermächtigungen

§ 88 Verordnungsermächtigung zu Ausschreibungen für Biomasse

§ 88a Verordnungsermächtigung zu grenzüberschreitenden Ausschreibungen

§ 88b Verordnungsermächtigung zur Anschlussförderung von Güllekleinanlagen

§ 88c Verordnungsermächtigung zur Zielerreichung

§ 88d Verordnungsermächtigung zu Innovationsausschreibungen

§ 88e Verordnungsermächtigung zu den Ausschreibungen für innovative Konzepte mit wasserstoffbasierter Stromspeicherung

§ 88f Verordnungsermächtigung zu den Ausschreibungen für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Grünem Wasserstoff

§ 89 Verordnungsermächtigung zur Stromerzeugung aus Biomasse

§ 90 Verordnungsermächtigung zu Nachhaltigkeitsanforderungen für Biomasse

§ 91 Verordnungsermächtigung zum Ausgleichsmechanismus

§ 92 Verordnungsermächtigung zu Herkunftsnachweisen und Regionalnachweisen

§ 93 Verordnungsermächtigung zu Anforderungen an Grünen Wasserstoff

§ 94 (weggefallen)

§ 95 Weitere Verordnungsermächtigungen

§ 96 Gemeinsame Bestimmungen

Abschnitt 2
Kooperationsausschuss, Monitoring, Berichte

§ 97 Kooperationsausschuss

§ 98 Jährliches Monitoring zur Zielerreichung

§ 99 Erfahrungsbericht

§ 99a Fortschrittsbericht Windenergie an Land

§ 99b Bericht zur Bürgerenergie

Abschnitt 3
Schlussbestimmungen

§ 100 Übergangsbestimmungen

§ 101 Beihilferechtlicher Genehmigungsvorbehalt

Anlage 1 (zu § 23a)
Höhe der Marktprämie

Anlage 2 (zu § 36h)
Referenzertrag

Anlage 3 (zu § 50b)
Voraussetzungen und Höhe der Flexibilitätsprämie

I. Voraussetzungen der Flexibilitätsprämie

II. Höhe der Flexibilitätsprämie

1. Begriffsbestimmungen

2. Berechnung

Anlage 4 (weggefallen)

Anlage 5 (zu § 3 Nummer 43c)
Südregion

 
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