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Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA)
Vom 10. September 2013 (GVBl. LSA S. 440), zuletzt geändert am 18. November 2020 (GVBl. LSA S. 660)
Die Änderungen durch das Dritte Gesetz zur Änderung der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt vom 18. November 2020 (GVBl. LSA S. 660) treten gemäß § 2 dieser Vorschrift am 1. März 2021 in Kraft und sind daher textlich noch nicht umgesetzt.
Aufgrund des Artikels 4 des Gesetzes zur Änderung der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt und zur Regelung der Zuständigkeiten für die Marktüberwachung vom 26. Juni 2013 (GVBl. LSA S. 356, 438) wird nachstehend der Wortlaut der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt in der vom 1. September 2013 an geltenden Fassung bekannt gemacht. Die Neufassung berücksichtigt:
- den am 15. März 2006 in Kraft getretenen Artikel 1 des Dritten Investitionserleichterungsgesetzes vom 20. Dezember 2005 (GVBl. LSA S. 769),
- das am 22. Dezember 2009 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt vom 16. Dezember 2009 (GVBl. LSA S. 717),
- den am 17. Dezember 2010 in Kraft getretenen § 38 Abs. 2 des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 10. Dezember 2010 (GVBl. LSA. S. 569),
- den teils am 5. Juli 2013 und teils am 1. September 2013 in Kraft getretenen Artikel 1 des eingangs genannten Gesetzes.
Inhaltsübersicht
Teil 1
Allgemeine VorschriftenTeil 2
Das Grundstück und seine Bebauung§ 4 Bebauung der Grundstücke mit Gebäuden
Teil 3
Bauliche AnlagenAbschnitt 1
GestaltungAbschnitt 2
Allgemeine Anforderungen an die Bauausführung und das Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen§ 13 Schutz gegen schädliche Einflüsse
§ 14 Brandschutz, Brandschutzanforderungen an das Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
Abschnitt 3
Bauprodukte, Bauarten§ 16b Allgemeine Anforderungen an die Verwendung von Bauprodukten
§ 16c Anforderungen an die Verwendung von CE-gekennzeichneten Bauprodukten
§ 18 Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung
§ 19 Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis
§ 20 Nachweis der Verwendbarkeit von Bauprodukten im Einzelfall
§ 21 Übereinstimmungsbestätigung
§ 22 Übereinstimmungserklärung des Herstellers
Abschnitt 4
Wände, Decken, DächerAbschnitt 5
Rettungswege, Öffnungen, Umwehrungen§ 32 Erster und zweiter Rettungsweg
§ 34 Notwendige Treppenräume, Ausgänge
§ 35 Notwendige Flure, offene Gänge
Abschnitt 6
Technische Gebäudeausrüstung§ 39 Leitungsanlagen, Installationsschächte und Installationskanäle
§ 41 Feuerungsanlagen, sonstige Anlagen zur Wärmeerzeugung und Brennstoffversorgung
Abschnitt 7
Nutzungsbedingte Anforderungen§ 48 Notwendige Stellplätze, Garagen und Abstellplätze für Fahrräder
Teil 4
Die am Bau Beteiligten§ 53 Entwurfsverfasser oder Entwurfsverfasserin
Teil 5
Bauaufsichtsbehörden, VerfahrenAbschnitt 1
BauaufsichtsbehördenAbschnitt 2
Genehmigungspflicht, Genehmigungsfreiheit§ 59 Vorrang anderer Gestattungsverfahren
Abschnitt 3
Genehmigungsverfahren§ 62 Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren
§ 68 Behandlung des Bauantrags
§ 69 Beteiligung der Nachbarn und der Öffentlichkeit
§ 70 Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens
§ 71 Baugenehmigung, Baubeginn
§ 72 Geltungsdauer der Genehmigung
Abschnitt 4
Bauaufsichtliche MaßnahmenAbschnitt 5
BauüberwachungAbschnitt 6
BaulastenTeil 6
Schlussvorschriften§ 84 Verordnungsermächtigungen
§ 85a Technische Baubestimmungen