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DELEGIERTER BESCHLUSS (EU) 2019/708 DER KOMMISSION vom 15. Februar 2019 zur Ergänzung der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Festlegung der Sektoren und Teilsektoren, bei denen davon ausgegangen wird, dass für sie im Zeitraum 2021–2030 ein Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen besteht ((EU) 2019/708)
Vom 15. Februar 2019 (ABl. L 120 S. 20)