Chemikalien und Gefahrstoffe / Bund

Technische Regeln für Gefahrstoffe – Abgase von Dieselmotoren (TRGS 554)

Ausgabe: Januar 2019 (GMBl 2019, S. 88)

Gemäß § 20 Absatz 4 der Gefahrstoffverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales folgende Technischen Regeln für Gefahrstoffe bekannt:

– Neufassung der TRGS 554 „Abgase von Dieselmotoren“

Die TRGS 554 „Abgase von Dieselmotoren“, Ausgabe Oktober 2008, GMBl 2008, S. 1179, berichtigt GMBl 2009 S. 604, wird wie folgt neu gefasst*):

Inhaltsübersicht

1 Anwendungsbereich

2 Begriffsbestimmungen

2.1 Abgase von Dieselmotoren

2.2 Ganz oder teilweise geschlossene Arbeitsbereiche

2.3 Abgasnachbehandlungssystem

2.4 Dieselpartikelfilter (DPF)

2.5 DeNOx-System

3 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung

3.1 Allgemeine Hinweise

3.2 Einstufung und Kennzeichnung

3.3 Gefahrstoffverzeichnis

3.4 Ermittlung und Beurteilung der Expositionshöhe

3.4.1 Allgemeine Hinweise

3.4.2 Expositionsermittlung

3.5 Expositionssituation gegenüber Abgasen von Dieselmotoren in Arbeitsbereichen

3.5.1 Allgemeine Hinweise

3.5.2 Handlungsempfehlungen für spezielle Arbeitsbereiche und Tätigkeiten

3.6 Expositionsverzeichnis bei Gefährdung durch krebserzeugende Dieselrußpartikel

4 Schutzmaßnahmen

4.1 Substitutionsprüfung

4.2 Technische Schutzmaßnahmen

4.2.1 Dieselmotoren

4.2.2 Abgasnachbehandlung

4.2.3 Nachrüstung von Abgasnachbehandlungssystemen

4.2.4 Kraftstoff

4.2.5 Wartungs- und Überwachungskonzept

4.2.6 Abgasabsaugungen

4.3 Organisatorische Schutzmaßnahmen

4.3.1 Abgrenzung und Kennzeichnung von Arbeitsbereichen

4.3.2 Betriebsanweisung und Unterweisung

4.3.3 Betrieb von Dieselmotoren

4.4 Persönliche Schutzausrüstung

5 Arbeitsmedizinische Prävention

5.1 Beteiligung des Betriebsarztes an der Gefährdungsbeurteilung und Erkenntnisse aus der arbeitsmedizinischen Vorsorge

5.2 Arbeitsmedizinisch-toxikologische Beratung im Rahmen der Unterweisung

5.3 Arbeitsmedizinische Vorsorge

Literatur

Anhang 1 zu TRGS 554
Spezielle Arbeitsbereiche und Tätigkeiten

1 Betrieb von Flurförderzeugen

2 Bergbau unter Tage

3 Bauarbeiten

3.1 Bauarbeiten im Freien

3.2 Bauarbeiten in ganz oder teilweise geschlossenen Arbeitsbereichen

3.3 Bauarbeiten unter Tage

3.4 Gleisbauarbeiten in fertiggestellten Tunnelbauwerken

4 Ladehallen, Laderampen, Ladestellen, Abkippstellen

5 Werkstätten/Prüfstellen von Überwachungsorganisationen

5.1 Allgemeines

5.2 Instandsetzungsbereiche

5.3 Wartungs- und Prüfbereiche

5.4 Prüfbereiche für Abgasuntersuchungen (AU)10

6 Abstellbereiche

Anhang 2 zu TRGS 554
Abgasmessung gemäß Nummer 4.2.5 "Wartungskonzept"

Anhang 3 zu TRGS 554:
Beispiel für eine Betriebsanweisung

 
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