Baurecht / Bremen

Bremische Verwaltungsvorschrift zur Anwendung von abweichenden statischen Prüferfordernissen nach § 66 Absatz 3 Satz 2 und bauaufsichtlichen Prüfverzichten nach § 66 Absatz 5 Satz 2 der Bremischen Landesbauordnung (VV bauaufsichtliche Prüfungen)

Vom 10. September 2018, Brem.ABl. S. 926

Aufgrund § 84 Absatz 6 der Bremischen Landesbauordnung (BremLBO) vom 4. September 2018 (Brem.GBl. S. 320) bestimmt die oberste Bauaufsichtsbehörde:

Inhaltsübersicht

1. Regelungszweck und Rechtsgrundlagen

2. Rahmenkatalog für abweichende bauaufsichtliche Prüferfordernisse bei Standsicherheitsnachweisen

2.1 Beseitigung von Bunkern

2.2 Beseitigung von Gebäuden der Gebäudeklassen 2 und 3 bis 5 (nicht freistehend) bei unterschiedlichen Gründungsebenen und/oder -arten

2.3 Beseitigung von Gebäuden der Gebäudeklassen 2 und 3 bis 5 (nicht freistehend) bei mehrgeschossigen Gebäuden

2.4 Beseitigung von Gebäuden der Gebäudeklassen 2, 3 und 4 (nicht freistehend; "Bremer Haus")

2.5 Beseitigung von baulichen Anlagen, die keine Gebäude sind

2.6 Bauen im Bestand - Umfangreiche Umbaumaßnahmen mit Teilabbruch (Entkernung) bei Gebäuden der Gebäudeklassen 2 und 3 (nicht freistehend)

2.7 Errichtung von nicht verfahrensfreien Gerüsten, die keiner Regelausführung entsprechen

2.8 Errichtung von Bauhilfskonstruktionen

2.9 Errichtung von Stützwänden

3. Rahmenkatalog für abweichende Prüfverzichte bei Standsicherheits- und Brandschutznachweisen

3.1 Standsicherheit

3.1.1 nachträglicher Einbau von Dachgauben bei prüfpflichtigen Gebäuden

3.1.2 nachträglicher Ausbau von Dachgeschossen bei prüfpflichtigen Gebäuden

3.1.3 nachträglicher Anbau von eingeschossigen Balkonen bei prüfpflichtigen Gebäuden

3.1.4 Errichtung von eingeschossigen Containeranlagen ohne typengeprüften Standsicherheitsnachweis

3.1.5 Errichtung von genehmigungsbedürftigen Carportanlagen ohne typengeprüften Standsicherheitsnachweis und ähnliche bauliche Anlagen

3.1.6 Anbauten und Erweiterungen bei prüfpflichtigen Gebäuden

3.1.7 Bauen im Bestand bei prüfpflichtigen Gebäuden

3.1.8 Nutzungsänderungen bei prüfpflichtigen Gebäuden

3.2 Brandschutz

3.2.1 Gebäudeklasse 4 (alle Vorhaben)

3.2.2 Neu- und Umbau von Wohngebäuden und Nutzungsänderungen in Wohngebäude der Gebäudeklasse 4

3.2.3 gewerblicher Sonderbau

4. Inkrafttreten

 
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