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Erlass für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen und Hinweise für die Zielsetzung und Anwendung (Windenergie-Erlass )
In der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Mai 2018, MBl. NRW. S. 258
Inhaltsübersicht
2 Hinweise zur Zielsetzung und den Adressaten
3.2.2 Zeichnerische Darstellung von Bereichen für die Windenergienutzung im Regionalplan
3.2.2.3 Bereiche für die Windenergienutzung entlang vorhandener Infrastrukturtrassen
3.2.3 Raumbedeutsamkeit von Windenergieanlagen
3.2.4 Anpassung der Bauleitplanung an die Ziele der Raumordnung gemäß § 34 Landesplanungsgesetz
3.2.4.1 Bereiche, die nicht geeignet sind (Tabubereiche)
3.2.4.2 Bereiche, für die eine Einzelfallprüfung durchzuführen ist
4.2 Anpassungspflicht an Ziele der Raumordnung gemäß § 1 Absatz 4 Baugesetzbuch
4.3 Konzentrationszonen im Flächennutzungsplan
4.3.1 Allgemeine Anforderungen an die Darstellung von Konzentrationszonen
4.3.2 Erfordernis eines schlüssigen Plankonzepts
4.3.3 Differenzierung nach harten und weichen Tabuzonen
4.3.4 Änderung der Konzentrationszonen
4.3.5 Sachlicher und räumlicher Teilflächennutzungsplan
4.5 Vorhabenbezogener Bebauungsplan
4.7 Umweltprüfung in der Bauleitplanung
5 Genehmigung von Windenergieanlagen
5.1 Verfahren zur Genehmigung von Windenergieanlage
5.1.1 Immissionsschutzrechtliche Verfahren
5.1.2 Umweltverträglichkeitsprüfung
5.2 Zulässigkeitsvoraussetzungen
5.2.1 Immissionsschutzrechtliche Zulässigkeit
5.2.2 Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit
5.2.2.1 Allgemeine Voraussetzungen (Außenbereich)
5.2.2.2 Untergeordnete Nebenanlage (Außenbereich)
5.2.2.3 Entgegenstehen öffentlicher Belange (§ 35 Absatz 3 Baugesetzbuch)
5.2.3 Bauordnungsrechtliche Anforderungen
6 Kleinwindanlagen bis 50 m Anlagenhöhe
6.2.1 Immissionsschutzrechtliche Voraussetzungen
a) Nachträgliche Ansiedlung nach Baubeginn der WEA
b) Nachträgliche Ansiedlung nach Genehmigungserlass aber vor Baubeginn
8 Tabuzonen, Berücksichtigung von Spezialgesetzen, Behördenbeteiligung
8.1 Fachrechtliche Tabuzonen in der Planung
8.2 Berücksichtigung von Spezialgesetzen und Behördenbeteiligung
8.2.2 Naturschutz, Landschaftspflege, Wald
8.2.2.1 Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung
8.2.2.2 Naturschutzrechtlich bedeutsame Gebiete (ohne Landschaftsschutzgebiete)
8.2.2.5 Landschaftsschutzgebiete (LSG)
8.2.3.1 Bauverbote an Gewässern
8.2.3.2 Wasserschutzgebiete und Heilquellenschutzgebiete
8.2.3.3 Überschwemmungsgebiete
2. Übungsräume und Hubschraubertiefflugstrecken
4. Radaranlagen der Luftverteidigung
5. Militärischer Richtfunk, sonstige militärische Funksysteme
6. Militärisches Datennetzwerk Link 16
8.2.12 Seismologische Stationen