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Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG)
In der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Mai 2018 (GVBl. S. 82), geändert am 12. September 2018 (GVBl. S. 570, 576)
Inhaltsübersicht
Erster Teil
Gemeinsame BestimmungenErster Abschnitt
Anwendungsbereich und BegriffsbestimmungenZweiter Abschnitt
Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten§ 3 Verarbeitung personenbezogener Daten, Auftragsverarbeitung
Dritter Abschnitt
Datenschutzbeauftragte öffentlicher StellenVierter Abschnitt
Die oder der Hessische Datenschutzbeauftragte§ 8 Rechtsstellung und Unabhängigkeit
§ 10 Persönliche Voraussetzungen
§ 13 Zuständigkeit und Aufgaben
§ 15 Gutachten und Untersuchungen, Tätigkeitsbericht
§ 17 Benachteiligungsverbot bei Anrufung der oder des Hessischen Datenschutzbeauftragten
Fünfter Abschnitt
RechtsbehelfeZweiter Teil
Durchführungsbestimmungen für Verarbeitungen zu Zwecken nach Artikel 2 der Verordnung (EU) Nr. 2016/679Erster Abschnitt
Rechtsgrundlagen der Verarbeitung personenbezogener DatenErster Titel
Verarbeitung personenbezogener Daten und Verarbeitung zu anderen Zwecken§ 20 Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
Zweiter Titel
Besondere Verarbeitungssituationen§ 23 Datenverarbeitung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses
§ 25 Datenverarbeitung zu im öffentlichen Interesse liegenden Archivzwecken
§ 27 Datenübermittlung an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften
§ 28 Datenverarbeitung des Hessischen Rundfunks zu journalistischen Zwecken
§ 28a Datenverarbeitung bei öffentlichen Auszeichnungen und Ehrungen
Dritter Titel
Rechte des Landtags und der kommunalen Vertretungsorgane§ 29 Auskunftsrecht des Landtags und der kommunalen Vertretungsorgane
§ 30 Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Landtag und die kommunalen Vertretungsorgane
Zweiter Abschnitt
Rechte der betroffenen Person§ 31 Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person
§ 33 Auskunftsrecht der betroffenen Person
Dritter Abschnitt
SanktionenVierter Abschnitt
Gemeinsame Verfahren, Gemeinsam VerantwortlicheDritter Teil
Bestimmungen für Verarbeitungen zu Zwecken nach Artikel 1 Absatz 1 der Richtlinie (EU) Nr. 2016/680Erster Abschnitt
Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und allgemeine Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten§ 41 Begriffsbestimmungen Im Sinne des Dritten Teils
§ 42 Allgemeine Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten
Zweiter Abschnitt
Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten§ 43 Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
§ 44 Verarbeitung zu anderen Zwecken
Dritter Abschnitt
Rechte der betroffenen Person§ 50 Allgemeine Informationen zu Datenverarbeitungen
§ 51 Benachrichtigung betroffener Personen
§ 53 Rechte auf Berichtigung und Löschung sowie Einschränkung der Verarbeitung
§ 54 Verfahren für die Ausübung der Rechte der betroffenen Person
§ 55 Anrufung der oder des Hessischen Datenschutzbeauftragten
Vierter Abschnitt
Pflichten der Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter§ 58 Gemeinsame Verfahren, Gemeinsam Verantwortliche
§ 59 Anforderungen an die Sicherheit der Datenverarbeitung
§ 61 Benachrichtigung betroffener Personen bei Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten
§ 62 Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung
§ 63 Zusammenarbeit mit der oder dem Hessischen Datenschutzbeauftragten
§ 64 Vorherige Konsultation der oder des Hessischen Datenschutzbeauftragten
§ 65 Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
§ 66 Datenschutz durch Technikgestaltung und datenschutzfreundliche Voreinstellungen
§ 67 Unterscheidung zwischen verschiedenen Kategorien betroffener Personen
§ 68 Unterscheidung zwischen Tatsachen und persönlichen Einschätzungen
§ 69 Qualitätssicherung personenbezogener Daten vor deren Übermittlung
§ 70 Berichtigung und Löschung personenbezogener Daten sowie Einschränkung der Verarbeitung
Fünfter Abschnitt
Datenübermittlungen an Drittländer und an internationale Organisationen§ 73 Allgemeine Voraussetzungen
§ 74 Datenübermittlung bei geeigneten Garantien
§ 75 Ausnahmen für eine Datenübermittlung ohne geeignete Garantien
§ 76 Sonstige Datenübermittlung an Empfänger in Drittländern
Sechster Abschnitt
Zusammenarbeit der AufsichtsbehördenSiebter Abschnitt
Haftung und SanktionenVierter Teil
Informationsfreiheit§ 80 Anspruch auf Informationszugang
§ 82 Schutz besonderer öffentlicher und privater Belange
§ 83 Schutz personenbezogener Daten
§ 84 Schutz behördlicher Entscheidungsprozesse
§ 86 Verfahren bei Beteiligung Dritter
§ 89 Die oder der Hessische Informationsfreiheitsbeauftragte
Fünfter Teil
Übergangs- und Schlussvorschriften