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- In der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2006, GVBl. LSA S. 248, zuletzt geändert am 17. Februar 2010, GVBl. LSA S. 69
- In der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2006, GVBl. LSA S. 248, zuletzt geändert am 16. Dezember 2009, GVBl. LSA S. 708
- In der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2006, GVBl. LSA S. 248, zuletzt geändert am 7. Oktober 2009, GVBl. LSA S. 504 (Inkrafttreten am 01.01.2010)
Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA)
In der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2006, GVBl. LSA S. 248, zuletzt geändert am 10. Dezember 2010, GVBl. LSA S. 569
Inhaltsübersicht
§ 1 Sachlicher Geltungsbereich
§ 2a Bewirtschaftung nach Flussgebietseinheiten
Erster Teil
Gemeinsame BestimmungenKapitel I
Benutzung der GewässerAbschnitt 1
Erlaubnis, Bewilligung§ 4 Erlaubnis- und Bewilligungserfordernis
§ 6 Benutzungsbedingungen und Auflagen
§ 10 Zusammentreffen mehrerer Erlaubnis- oder Bewilligungsanträge
§ 13 Anforderungen an das Einleiten von Abwasser
§ 16 Nachträgliche Entscheidungen
§ 17 Ausschluss von Ansprüchen
§ 19 Zulassung vorzeitigen Beginns
§ 21 Maßnahmen beim Erlöschen einer Erlaubnis oder einer Bewilligung
Abschnitt 2
Verfahrensvorschriften§ 23 Erfordernisse für den Antrag
§ 25 Aussetzung des Verfahrens
§ 28 Verfahren bei nachträglichen Entscheidungen
§ 30 Beweissicherung, Sicherheitsleistung, Haftpflichtversicherung
Abschnitt 2a
Zusätzliche Regelungen für Industrieanlagen und ähnliche Anlagen§ 31a Erlaubnisverfahren bei Industrieanlagen und ähnlichen Anlagen
§ 31b Angaben des Antragstellers
§ 31c Grenzüberschreitende Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung
§ 31e Überwachung und Überprüfung der Erlaubnis
§ 31 f Unterrichtung über Störungen und Unfälle
§ 31 h Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung und Zugang zu Informationen
Abschnitt 3
Alte Rechte und alte Befugnisse§ 32 Ausnahmen von der Erlaubnispflicht
§ 33 Widerruf alter Rechte und alter Befugnisse
§ 34 Maßnahmen beim Erlöschen alter Rechte und alter Befugnisse
§ 35 Eintragung und Anmeldung alter Rechte und alter Befugnisse
§ 36 Inhalt, Umfang und Übergang alter Rechte und alter Befugnisse
Abschnitt 4
Ausgleich von Rechten und BefugnissenAbschnitt 5
Gewässerschutzbeauftragter§ 40 Bestellung von Betriebsbeauftragten für Gewässerschutz
§ 43 Stellungnahme zu Entscheidungen des Benutzers
Abschnitt 6
Entgelt für WasserentnahmenKapitel II
Wasserschutzgebiete§ 48 Festsetzung von Wasserschutzgebieten
§ 51 Entschädigungspflichtige Anordnungen
Kapitel III
Gewässerkundlicher Landesdienst§ 54 Gewässerkundlicher Landesdienst
Kapitel IV
Entschädigung§ 57 Art und Maß der Entschädigung
Kapitel V
Gewässeraufsicht§ 62 Aufgabe der Gewässeraufsicht
§ 64 Staatlich anerkannte Stellen für Abwasseruntersuchungen
Kapitel VI
HaftungKapitel VII
Richtlinien der Europäischen GemeinschaftenZweiter Teil
Bestimmungen für oberirdische GewässerKapitel I
Einteilung, Eigentum§ 68 Einteilung der oberirdischen Gewässer
§ 71 Eigentum an oberirdischen Gewässern
Kapitel II
Erlaubnisfreie Nutzung und Benutzung, Nutzung zu verkehrlichen ZweckenAbschnitt 1
Gemeingebrauch§ 75 Arten, Zulässigkeit und Einschränkungen des Gemeingebrauchs
Abschnitt 1a
Wasserstraßen- und Wasserverkehrsrecht§ 77a Duldungspflicht der Anlieger, Haftung für Schäden
Abschnitt 2
Eigentümergebrauch, Benutzung zu Zwecken des FischfangsKapitel III
Stauanlagen§ 80a Ökologische Durchgängigkeit
§ 84 Außerbetriebsetzen und Beseitigen von Stauanlagen
§ 85 Ablassen aufgestauten Wassers
Kapitel IV
Regelung des Wasserabflusses und ReinhaltungAbschnitt 1
Anlagen in und an oberirdischen GewässernAbschnitt 2
Gewässerschonstreifen§ 95a Bestimmung der Schäden verursachenden Gewässer und Gewässerabschnitte
§ 97 Freihaltung der Überschwemmungsgebiete
Abschnitt 4
ReinhaltungKapitel V
Unterhaltung und AusbauAbschnitt 1
Unterhaltung§ 103 Unterhaltung der Gewässer erster Ordnung
§ 104 Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung
§ 106 Heranziehung zu den Beiträgen für einen Unterhaltungsverband
§ 107 Zuschuß des Landes zur Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung
§ 108 Übernahme der Unterhaltungspflicht durch das Land
§ 109 Unterhaltung der Sammelbecken von Talsperren
§ 110 Unterhaltung der Anlagen in und an Gewässern
§ 111 Unterhaltung der Häfen, Lande- und Umschlagstellen
§ 112 Unterhaltungspflicht auf Grund besonderen Titels oder behördlicher Entscheidung
§ 116 Besondere Pflichten im Interesse der Unterhaltung
§ 117 Beseitigen von Hindernissen
§ 119 Entscheidung der Wasserbehörde, Unterhaltungsordnungen
Abschnitt 2
Ausbau§ 120 Erfordernis der Planfeststellung oder Plangenehmigung
§ 121 Grundsätze für den Ausbau
§ 122 Verpflichtung zum Ausbau
§ 125 Entschädigung, Widerspruch
Kapitel VI
Bestimmungen für Deiche und DämmeDritter Teil
Bestimmungen für das Grundwasser, HeilquellenschutzKapitel I
Bewirtschaftung des GrundwassersKapitel II
Heilquellenschutz§ 141 Staatlich anerkannte Heilquellen
§ 143 Heilquellenschutzgebiete
Vierter Teil
Wasserversorgung, AbwasserbeseitigungKapitel I
Wasserversorgung§ 146a Übertragung der Trinkwasserversorgung
§ 147 Anlagen für die öffentliche Wasserversorgung
Kapitel II
Abwasserbeseitigung§ 151 Abwasserbeseitigungspflicht Verwaltungsvorschriften
§ 151a Übertragung der Abwasserbeseitigung
§ 152 Genehmigungspflicht für Einleitungen in öffentliche Abwasseranlagen
§ 153 Abwasserbeseitigungspläne
§ 154 Bau und Betrieb von Abwasseranlagen
Kapitel III
ZusammenschlüsseFünfter Teil
Anlagen für wassergefährdende StoffeKapitel I
Rohrleitungsanlagen zum Befördern wassergefährdender Stoffe§ 158 Genehmigung von Rohrleitungsanlagen zum Befördern wassergefährdender Stoffe
§ 159 Auflagen und Bedingungen, Versagung der Genehmigung
§ 160 Widerruf der Genehmigung
§ 162 Zusammentreffen der Genehmigung mit gewerbe- und bergrechtlichen Entscheidungen
Kapitel II
Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen§ 163 Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
§ 164 Eignungsfeststellung und Bauartzulassung
§ 165 Pflichten des Betreibers
§ 166 Besondere Pflichten beim Befüllen und Entleeren
Sechster Teil
Behörden, Zuständigkeit, GefahrenabwehrKapitel I
Allgemeine VorschriftenKapitel II
GefahrenabwehrSiebenter Teil
Zwangsrechte§ 177 Änderung oberirdischer Gewässer
§ 178 Durchleitung von Wasser und Abwasser
§ 179 Anschluß von Stauanlagen
§ 180 Einschränkende Bestimmungen
Kapitel I
Wasserwirtschaftliche Planung, Zugang zu und Erfassung von Daten sowie Unterrichtungspflichten§ 183 Maßnahmenprogramm und Bewirtschaftungsplan
§ 184 Zuständigkeit, Strategische Umweltprüfung von Maßnahmenprogrammen
Kapitel II
WasserbuchNeunter Teil
BußgeldbestimmungenZehnter Teil
Übergangs- und Schlußbestimmungen§ 193 Unberührt bleibende Rechtstitel
§ 195 Außer Kraft tretende Vorschriften
Anlage 1 (zu § 2a Abs. 2 Satz 2)
Anlage 2 ( zu § 13 Abs. 4 Satz 2)
Anlage 3 (zu § 69 Abs. 1 Nr. 2)
