StartseiteGesamtverzeichnisWG LSA – Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt
Gewässerschutz / Sachsen-Anhalt

Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2006, GVBl. LSA S. 248, zuletzt geändert am 10. Dezember 2010, GVBl. LSA S. 569

Inhaltsübersicht

Einleitende Bestimmungen

§ 1 Sachlicher Geltungsbereich

§ 2 Grundsätze

§ 2a Bewirtschaftung nach Flussgebietseinheiten

§ 2b Bewirtschaftungsziele, Fristen

§ 3 Schranken des Grundeigentums

Erster Teil
Gemeinsame Bestimmungen

Kapitel I
Benutzung der Gewässer

Abschnitt 1
Erlaubnis, Bewilligung

§ 4 Erlaubnis- und Bewilligungserfordernis

§ 5 Benutzungen

§ 6 Benutzungsbedingungen und Auflagen

§ 7 (weggefallen)

§ 8 Vorbehalt

§ 9 Versagung

§ 10 Zusammentreffen mehrerer Erlaubnis- oder Bewilligungsanträge

§ 11 Erlaubnis

§ 12 Gehobene Erlaubnis

§ 13 Anforderungen an das Einleiten von Abwasser

§ 14 Bewilligung

§ 15 Schutz der Bewilligung

§ 16 Nachträgliche Entscheidungen

§ 17 Ausschluss von Ansprüchen

§ 18 Widerruf der Bewilligung

§ 19 Zulassung vorzeitigen Beginns

§ 20 Benutzung durch Verbände

§ 21 Maßnahmen beim Erlöschen einer Erlaubnis oder einer Bewilligung

§ 22 Erlaubnisfreie Benutzungen

Abschnitt 2
Verfahrensvorschriften

§ 23 Erfordernisse für den Antrag

§ 24 Bewilligungsverfahren

§ 25 Aussetzung des Verfahrens

§ 26 Bewilligungsbescheid

§ 27 Entschädigungsbescheid

§ 28 Verfahren bei nachträglichen Entscheidungen

§ 29 Erlaubnisverfahren

§ 30 Beweissicherung, Sicherheitsleistung, Haftpflichtversicherung

§ 31 Planfeststellungen und bergrechtliche Betriebspläne

Abschnitt 2a
Zusätzliche Regelungen für Industrieanlagen und ähnliche Anlagen

§ 31a Erlaubnisverfahren bei Industrieanlagen und ähnlichen Anlagen

§ 31b Angaben des Antragstellers

§ 31c Grenzüberschreitende Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung

§ 31d Inhalt der Erlaubnis

§ 31e Überwachung und Überprüfung der Erlaubnis

§ 31 f Unterrichtung über Störungen und Unfälle

§ 31g Bestehende Erlaubnisse

§ 31 h Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung und Zugang zu Informationen

Abschnitt 3
Alte Rechte und alte Befugnisse

§ 32 Ausnahmen von der Erlaubnispflicht

§ 33 Widerruf alter Rechte und alter Befugnisse

§ 34 Maßnahmen beim Erlöschen alter Rechte und alter Befugnisse

§ 35 Eintragung und Anmeldung alter Rechte und alter Befugnisse

§ 36 Inhalt, Umfang und Übergang alter Rechte und alter Befugnisse

§ 37 Andere alte Benutzungen

§ 38 Erloschene Rechte

Abschnitt 4
Ausgleich von Rechten und Befugnissen

§ 39 Ausgleichsverfahren

Abschnitt 5
Gewässerschutzbeauftragter

§ 40 Bestellung von Betriebsbeauftragten für Gewässerschutz

§ 41 Aufgaben

§ 42 Pflichten des Benutzers

§ 43 Stellungnahme zu Entscheidungen des Benutzers

§ 44 Vortragsrecht

§ 45 Benachteiligungsverbot, Kündigungsschutz

§ 46 Gewässerschutzbeauftragter bei Gebietskörperschaften, Zusammenschlüssen und öffentlich-rechtlichen Wasserverbänden

§ 46a Erleichterungen für auditierte Betriebsstandorte

Abschnitt 6
Entgelt für Wasserentnahmen

§ 47 Wasserentnahmeentgelt

Kapitel II
Wasserschutzgebiete

§ 48 Festsetzung von Wasserschutzgebieten

§ 49 Schutzbestimmungen

§ 50 Vorläufige Anordnungen

§ 51 Entschädigungspflichtige Anordnungen

§ 52 Ausgleich

§ 52a Kooperativer Gewässerschutz, Zuschussgewährung

§ 53 Bestehende Wasserschutzgebiete

Kapitel III
Gewässerkundlicher Landesdienst

§ 54 Gewässerkundlicher Landesdienst

§ 55 Befugnisse des gewässerkundlichen Landesdienstes

§ 56 Meßanlagen

Kapitel IV
Entschädigung

§ 57 Art und Maß der Entschädigung

§ 58 Entschädigungspflichtiger

§ 59 Verfahren

§ 60 Vollstreckbarkeit

§ 61 Klageerhebung

Kapitel V
Gewässeraufsicht

§ 62 Aufgabe der Gewässeraufsicht

§ 63 Überwachung

§ 64 Staatlich anerkannte Stellen für Abwasseruntersuchungen

§ 65 Kosten

Kapitel VI
Haftung

§ 66 Haftung für Änderungen der Beschaffenheit des Wassers

Kapitel VII
Richtlinien der Europäischen Gemeinschaften

§ 67 Umsetzung des Rechts der Europäischen Gemeinschaften

Zweiter Teil
Bestimmungen für oberirdische Gewässer

Kapitel I
Einteilung, Eigentum

§ 68 Einteilung der oberirdischen Gewässer

§ 69 Gewässer erster Ordnung

§ 70 Gewässer zweiter Ordnung

§ 71 Eigentum an oberirdischen Gewässern

§ 72 Eigentumsgrenzen am und im Gewässer

§ 73 Anlandungen

§ 74 Abschwemmung, Überflutung

Kapitel II
Erlaubnisfreie Nutzung und Benutzung, Nutzung zu verkehrlichen Zwecken

Abschnitt 1
Gemeingebrauch

§ 75 Arten, Zulässigkeit und Einschränkungen des Gemeingebrauchs

§ 76 Duldungspflicht der Anlieger

Abschnitt 1a
Wasserstraßen- und Wasserverkehrsrecht

§ 77 Schiffbare Gewässer

§ 77a Duldungspflicht der Anlieger, Haftung für Schäden

§ 77b Schifffahrtsanlagen und Fähren

§ 77c Verordnungen und Verwaltungsakte

Abschnitt 2
Eigentümergebrauch, Benutzung zu Zwecken des Fischfangs

§ 78 Eigentümergebrauch

§ 79 Benutzung zu Zwecken des Fischfangs

Kapitel III
Stauanlagen

§ 80 Stauanlagen

§ 80a Ökologische Durchgängigkeit

§ 81 Staumarken

§ 82 Erhaltung der Staumarken

§ 83 Kosten

§ 83a Altanlagen

§ 84 Außerbetriebsetzen und Beseitigen von Stauanlagen

§ 85 Ablassen aufgestauten Wassers

§ 86 Höchst- und Mindeststau

§ 87 Ausnahmen

§ 88 Talsperren, Wasserspeicher

§ 89 Planfeststellung

§ 90 Plan

§ 91 Aufsicht

§ 92 Andere Stauanlagen und Wasserspeicher

Kapitel IV
Regelung des Wasserabflusses und Reinhaltung

Abschnitt 1
Anlagen in und an oberirdischen Gewässern

§ 93 Erfordernis der Genehmigung

Abschnitt 2
Gewässerschonstreifen

§ 94 Gewässerschonstreifen

§ 95 Verfahren, Entschädigung, Ausgleich

Abschnitt 3
Überschwemmungsgebiete und überschwemmungsgefährdete Gebiete,Hochwasserschutzpläne, Kooperation in den Flussgebietseinheiten

§ 95a Bestimmung der Schäden verursachenden Gewässer und Gewässerabschnitte

§ 96 Überschwemmungsgebiete

§ 97 Freihaltung der Überschwemmungsgebiete

§ 98 Weitere Anordnungen

§ 98a Überschwemmungsgefährdete Gebiete

§ 98b Hochwasserschutzpläne

§ 98c Kooperation in den Flussgebietseinheiten

Abschnitt 4
Reinhaltung

§ 99 Einbringen, Lagern und Befördern von Stoffen

§ 100 Reinhalteordnung (aufgehoben)

Kapitel V
Unterhaltung und Ausbau

Abschnitt 1
Unterhaltung

§ 101 Unterhaltungspflicht

§ 102 Umfang der Unterhaltung

§ 103 Unterhaltung der Gewässer erster Ordnung

§ 104 Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung

§ 105 Unterhaltungsverbände

§ 106 Heranziehung zu den Beiträgen für einen Unterhaltungsverband

§ 107 Zuschuß des Landes zur Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung

§ 108 Übernahme der Unterhaltungspflicht durch das Land

§ 109 Unterhaltung der Sammelbecken von Talsperren

§ 110 Unterhaltung der Anlagen in und an Gewässern

§ 111 Unterhaltung der Häfen, Lande- und Umschlagstellen

§ 112 Unterhaltungspflicht auf Grund besonderen Titels oder behördlicher Entscheidung

§ 113 Ersatzvornahme

§ 114 Ersatz von Mehrkosten

§ 115 Kostenausgleich

§ 116 Besondere Pflichten im Interesse der Unterhaltung

§ 117 Beseitigen von Hindernissen

§ 118 Gewässerschau

§ 119 Entscheidung der Wasserbehörde, Unterhaltungsordnungen

Abschnitt 2
Ausbau

§ 120 Erfordernis der Planfeststellung oder Plangenehmigung

§ 121 Grundsätze für den Ausbau

§ 122 Verpflichtung zum Ausbau

§ 123 Auflagen

§ 124 Versagung

§ 125 Entschädigung, Widerspruch

§ 126 Benutzung von Grundstücken

§ 127 Vorteilsausgleich

§ 128 Planfeststellung

§ 129 (aufgehoben)

§ 130 Enteignungsrecht

Kapitel VI
Bestimmungen für Deiche und Dämme

§ 131 Ausbau und Unterhaltung, Deichschau

§ 132 Duldungspflichten

§ 133 Benutzung der Deiche

§ 134 Schutz der Deiche

Dritter Teil
Bestimmungen für das Grundwasser, Heilquellenschutz

Kapitel I
Bewirtschaftung des Grundwassers

§ 135 Grundsätze

§ 136 Sparsamkeitsgebot

§ 137 Erlaubnisfreie Benutzung

§ 138 Reinhaltung

§ 139 Erdaufschlüsse und Bohrungen

Kapitel II
Heilquellenschutz

§ 140 Heilquellen

§ 141 Staatlich anerkannte Heilquellen

§ 142 Besondere Pflichten

§ 143 Heilquellenschutzgebiete

§ 144 Bisheriger Heilquellenschutz

§ 145 Bergrechtliche Bestimmungen

Vierter Teil
Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung

Kapitel I
Wasserversorgung

§ 146 Trinkwasserversorgung

§ 146a Übertragung der Trinkwasserversorgung

§ 147 Anlagen für die öffentliche Wasserversorgung

§ 148 Sparsamer Umgang mit Wasser

§ 149 Verpflichtung zur Eigenüberwachung

Kapitel II
Abwasserbeseitigung

§ 150 Abwasserbeseitigung

§ 151 Abwasserbeseitigungspflicht Verwaltungsvorschriften

§ 151a Übertragung der Abwasserbeseitigung

§ 152 Genehmigungspflicht für Einleitungen in öffentliche Abwasseranlagen

§ 152a Zusätzliche Regelungen bei Industrieanlagen und ähnlichen Anlagen für Einleitungen in Abwasseranlagen

§ 153 Abwasserbeseitigungspläne

§ 154 Bau und Betrieb von Abwasseranlagen

§ 155 Zulassung von Abwasseranlagen

§ 156 Eigenüberwachung

Kapitel III
Zusammenschlüsse

§ 157 Zusammenschlüsse von Aufgabenträgern

§ 157a Pflichtverband

§ 157b Neubildung von Zweckverbänden aus bestehenden Zweckverbänden und Eingliederung von Zweckverbänden

Fünfter Teil
Anlagen für wassergefährdende Stoffe

Kapitel I
Rohrleitungsanlagen zum Befördern wassergefährdender Stoffe

§ 158 Genehmigung von Rohrleitungsanlagen zum Befördern wassergefährdender Stoffe

§ 159 Auflagen und Bedingungen, Versagung der Genehmigung

§ 160 Widerruf der Genehmigung

§ 161 Bestehende Anlagen

§ 162 Zusammentreffen der Genehmigung mit gewerbe- und bergrechtlichen Entscheidungen

Kapitel II
Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

§ 163 Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

§ 164 Eignungsfeststellung und Bauartzulassung

§ 165 Pflichten des Betreibers

§ 166 Besondere Pflichten beim Befüllen und Entleeren

§ 167 Fachbetriebe

§ 168 Zuständigkeit der Bergbehörde

§ 169 Verordnungsermächtigung

Sechster Teil
Behörden, Zuständigkeit, Gefahrenabwehr

Kapitel I
Allgemeine Vorschriften

§ 170 Behörden

§ 171 Aufgaben und Befugnisse der Wasserbehörden

§ 172 Zuständigkeit

Kapitel II
Gefahrenabwehr

§ 173 Anzeige von wassergefährdenden Vorfällen

§ 174 Wassergefahr

§ 175 Wasserwehr

§ 176 Hochwassermeldedienst

Siebenter Teil
Zwangsrechte

§ 177 Änderung oberirdischer Gewässer

§ 178 Durchleitung von Wasser und Abwasser

§ 179 Anschluß von Stauanlagen

§ 180 Einschränkende Bestimmungen

§ 181 Mitbenutzung von Anlagen

§ 182 Verfahren

Achter Teil
Wasserwirtschaftliche Planung, Zugang zu und Erfassung von Daten sowie Unterrichtungspflichten, Wasserbuch

Kapitel I
Wasserwirtschaftliche Planung, Zugang zu und Erfassung von Daten sowie Unterrichtungspflichten

§ 183 Maßnahmenprogramm und Bewirtschaftungsplan

§ 184 Zuständigkeit, Strategische Umweltprüfung von Maßnahmenprogrammen

§ 185 Veränderungssperre zur Sicherung von Planungen

§ 186 Verarbeitung, Nutzung und Übermittlung von Daten und Aufzeichnungen, Unterrichtungs- und Überlassungspflichten

Kapitel II
Wasserbuch

§ 187 Einrichtung und Führung

§ 188 Eintragung

§ 189 Urkunden, Auszüge aus dem Wasserbuch

§ 190 Auskunftserteilung

Neunter Teil
Bußgeldbestimmungen

§ 191 Ordnungswidrigkeiten

Zehnter Teil
Übergangs- und Schlußbestimmungen

§ 192 Anhängige Verfahren

§ 193 Unberührt bleibende Rechtstitel

§ 194 (aufgehoben)

§ 195 Außer Kraft tretende Vorschriften

§ 196 Bundeswasserstraßen

§ 196a Einschränkung von Grundrechten

§ 197 (Inkrafttreten)

Anlage 1 (zu § 2a Abs. 2 Satz 2)

Anlage 2 ( zu § 13 Abs. 4 Satz 2)

Anlage 3 (zu § 69 Abs. 1 Nr. 2)

Anlage 4 (zu § 104 Abs. 1 Satz 1)

Anlage 5 (zu § 131 Abs. 2 Satz 1)

 

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