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Hessisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG)
Vom 20. Dezember 2010, GVBl. S. 629, geändert am 12. Dezember 2012, GVBl. S. 590
Inhaltsübersicht
Erster Teil
Organisations- und allgemeine VerfahrensvorschriftenZweiter Teil
Naturschutzdatenhaltung und BewirtschaftungspläneDritter Teil
Landschaftsplanung - zu Kapitel 2 des BundesnaturschutzgesetzesVierter Teil
Eingriffsregelung - zu Kapitel 3 des Bundesnaturschutzgesetzes§ 8 Eingriffszulassung nach Umweltverträglichkeitsprüfung
Fünfter Teil
Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft - zu Kapitel 4 des BundesnaturschutzgesetzesErster Abschnitt
Erklärung zum geschützten Teil von Natur und Landschaft und gesetzlicher BiotopschutzZweiter Abschnitt
Netz „Natura 2000"Sechster Teil
ArtenschutzSiebter Teil
Beschränkung von RechtenAchter Teil
Ehrenamtliche Mitwirkung und Naturschutzakademie§ 23 Mitwirkung anerkannter Naturschutzvereinigungen
§ 24 Ehrenamtliche Beratung auf dem Gebiet des Vogelschutzes
Neunter Teil
Verhalten in der Flur§ 27 Betreten der freien Landschaft, Satzung über das Verhalten in der Flur
Zehnter Teil
BußgeldvorschriftenElfter Teil
Übergangs- und Schlussvorschriften§ 32 Fortgeltung bisherigen Rechts
§ 33 Aufhebung bisherigen Rechts
