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Weitere Fassungen
- In der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Mai 2007, BGBl. I S. 962, zuletzt geändert am 27. April 2010, BGBl. I S. 540
- In der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Mai 2007, BGBl. I S. 962, zuletzt geändert am 31. Juli 2009, BGBl. I S. 2585 (Inkrafttreten am 01.03.2010)
- In der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Mai 2007, BGBl. I S. 962, zuletzt geändert am 29. Juli 2009, BGBl. I S. 2542
Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG)
In der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Mai 2007, BGBl. I S. 962, zuletzt geändert am 6. Oktober 2011, BGBl. I S. 1986
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1
BundeswasserstraßenAbschnitt 2
Wahrung der Bedürfnisse der Landeskultur und der WasserwirtschaftAbschnitt 3
Befahren mit Wasserfahrzeugen und GemeingebrauchAbschnitt 4
Unterhaltung der Bundeswasserstraßen und Betrieb der bundeseigenen Schifffahrtsanlagen§ 7 Allgemeine Vorschriften über Unterhaltung und Betrieb
§ 9 Maßnahmen in Landflächen an Bundeswasserstraßen
Abschnitt 5
Ausbau und Neubau der Bundeswasserstraßen§ 12 Allgemeine Vorschriften über Ausbau und Neubau
§ 14 Planfeststellung, vorläufige Anordnung
§ 14b Planfeststellungsbeschluss, Plangenehmigung
§ 14c Rechtswirkungen der Planfeststellung und der Plangenehmigung
§ 14d Planänderung vor Fertigstellung des Vorhabens
§ 15 Veränderungssperre, Vorkaufsrecht
§ 16 Besondere Pflichten im Interesse des Vorhabens
§ 20 Vorzeitige Besitzeinweisung
Abschnitt 6
Ordnungsvorschriften§ 26 Inanspruchnahme nicht verantwortlicher Personen
§ 28 Strompolizeiliche Verfügungen
§ 29 Verhältnismäßigkeit, Wahl der Mittel
§ 30 Besondere Befugnisse zur Beseitigung von Schifffahrtshindernissen
§ 31 Strom- und schifffahrtspolizeiliche Genehmigung
§ 32 Rücknahme und Widerruf der strom- und schifffahrtspolizeilichen Genehmigung
Abschnitt 7
Besondere Aufgaben§ 35 Wasserstands- und Hochwassermeldedienst, Eisbekämpfung und Feuerschutz
Abschnitt 8
Entschädigung§ 36 Allgemeine Vorschriften über Entschädigung
Abschnitt 9
Kreuzungen mit öffentlichen Verkehrswegen§ 41 Kosten der Herstellung von Kreuzungsanlagen
§ 42 Unterhaltung der Kreuzungsanlagen
§ 43 Durchfahrten unter Brücken im Zuge öffentlicher Verkehrswege
Abschnitt 10
Durchführung des GesetzesAbschnitt 11
Bußgeldvorschriften, Schlussvorschriften
