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Anlagensicherheit / Bund
Technische Regeln für Betriebssicherheit – Gefährdungen von Personen durch Absturz – Heben von Personen mit hierfür nicht vorgesehenen Arbeitsmitteln (TRBS 2121 Teil 4)
Vom 27. Januar 2010, GMBl. S. 345
Gemäß § 24 Abs. 5 der Betriebssicherheitsverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die anliegende, vom Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS) beschlossene, Technische Regel für Betriebssicherheit vom 27. Januar 2010 - AZ IIIb 3 - 35650 - bekannt:
