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Immissionsschutz / Baden-Württemberg
Verordnung des Ministerium für Verkehr und Infrastruktur über Anforderungen an Feuerungsanlagen, Wärme- und Brennstoffversorgungsanlagen (Feuerungsverordnung – FeuVO)
Vom 24. November 1995, GBl. S. 806, zuletzt geändert am 25. Januar 2012, GBl. S. 65
Auf Grund von § 73 Abs. 1 Nr. 1 und 2 und Abs. 8 Nr. 2 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) vom 8. August 1995 (GBl. S. 617) wird verordnet:
Inhaltsübersicht
§ 1 Einschränkung des Anwendungsbereichs
§ 3 Verbrennungsluftversorgung von Feuerstätten
§ 4 Aufstellung von Feuerstätten
§ 5 Aufstellräume für Feuerstätten
§ 8 Abstände von Abgasanlagen zu brennbaren Bauteilen sowie zu Fenstern
§ 9 Höhe der Mündungen von Schornsteinen und Abgasleitungen über Dach
§ 10 Aufstellung von Wärmepumpen, Blockheizkraftwerken und ortsfesten Verbrennungsmotoren
§ 12 Brennstofflagerung in Brennstofflagerräumen
§ 13 Brennstofflagerung außerhalb von Brennstofflagerräumen
