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Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege von Berlin (Berliner Naturschutzgesetz – NatSchGBln)
In der Fassung vom 3. November 2008, GVBl. S. 378, zuletzt geändert am 20. Mai 2011, GVBl. S. 209
Inhaltsübersicht
ERSTER ABSCHNITT
Allgemeine Vorschriften§ 1 Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege
§ 2 Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege
§ 2b Beachtung der Ziele und Grundsätze
§ 2c Umweltbildung und Umwelterziehung
§ 2d Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft
§ 2e Aufgaben und Beteiligung der Behörden
§ 2f Grundflächen der öffentlichen Hand, Bereitstellen von Grundstücken
ZWEITER ABSCHNITT
Landschaftsplanung, Umweltbeobachtung§ 5 Darstellung des Zustands von Natur und Landschaft
§ 6 Erfordernisse und Maßnahmen für Natur und Landschaft
§ 7 Aufstellung des Landschaftsprogramms
§ 9 Mitteilung der Planungsabsicht
§ 10 Aufstellung und Festsetzung von Landschaftsplänen
§ 10a Dringendes Gesamtinteresse Berlins bei Landschaftsplänen
§ 10b Aufstellung und Festsetzung von Landschaftsplänen außergewöhnlicher stadtpolitischer Bedeutung
§ 11 Vereinfachtes Verfahren zur Aufstellung und Festsetzung von Landschaftsplänen
DRITTER ABSCHNITT
Allgemeine Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen§ 14 Eingriffe in Natur und Landschaft
§ 14a Verursacherpflichten, Unzulässigkeit von Eingriffen
§ 15 Verfahren, Umweltverträglichkeitsprüfung
§ 15a Verhältnis zum Baurecht, Ausnahmen
VIERTER ABSCHNITT
Schutz, Pflege und Entwicklung bestimmter Teile von Natur und Landschaft§ 22 Geschützte Landschaftsbestandteile
§ 22b Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung, Europäische Vogelschutzgebiete
§ 23 Einstweilige Sicherstellung
§ 25 Kennzeichnung und Bezeichnungen
FÜNFTER ABSCHNITT
Schutz und Pflege des RöhrichtbestandsSECHSTER ABSCHNITT
Schutz und Pflege wild lebender Tier- und Pflanzenarten§ 29 Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen
SIEBENTER ABSCHNITT
Erholung in Natur und LandschaftACHTER ABSCHNITT
Behörden und Träger des Naturschutzes§ 38 Zuständigkeit und Aufgaben der Naturschutzbehörden
§ 39 Anerkennung von Vereinen durch die oberste Behörde für Naturschutz und Landschaftspflege
§ 39b Rechtsbehelfe von Vereinen
§ 40 Landesbeauftragter für Naturschutz und Landschaftspflege
§ 41 Sachverständigenbeirat für Naturschutz und Landschaftspflege
NEUNTER ABSCHNITT
Befugnisse der Behörden, Auskunftspflichten, Duldungspflicht und Kostentragung§ 43 Auskunftspflicht und Betretungsbefugnis
§ 43a Duldungspflicht und Kostentragung
§ 43b Kostentragung des Verursachers und des Verantwortlichen
ZEHNTER ABSCHNITT
Entschädigung, HärteausgleichELFTER ABSCHNITT
Ordnungswidrigkeiten, BefreiungenZWÖLFTER ABSCHNITT
Übergangs- und Schlussbestimmungen§ 51 Aufhebung von Rechtsvorschriften
§ 52 Überleitung bestehender Verordnungen und Anordnungen
