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Energiewirtschaft / Bund
Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz – EEWärmeG)
Vom 7. August 2008, BGBl. I S. 1658, zuletzt geändert am 22. Dezember 2011, BGBl. I S. 3044
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Inhaltsübersicht
Teil 1
Allgemeine Bestimmungen§ 1 Zweck und Ziel des Gesetzes
Teil 2
Nutzung Erneuerbarer Energien§ 4 Geltungsbereich der Nutzungspflicht
§ 5 Anteil Erneuerbarer Energien bei neuen Gebäuden
§ 5a Anteil Erneuerbarer Energien bei grundlegend renovierten öffentlichen Gebäuden
§ 6 Versorgung mehrerer Gebäude
Teil 3
Finanzielle FörderungTeil 4
Schlussbestimmungen§ 16 Anschluss- und Benutzungszwang
Anlage
Anforderungen an die Nutzung von Erneuerbaren Energien und Ersatzmaßnahmen
