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Gesetz zur Förderung der sparsamen und umweltverträglichen Energieversorgung und Energienutzung im Lande Bremen (Bremisches Energiegesetz – BremEG)
Vom 17. September 1991, Brem.GBl. S. 325, zuletzt geändert am 14. Dezember 2010, Brem.GBl. S. 677
Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:
Inhaltsübersicht
Erster Abschnitt: Allgemeine Vorschriften
Zweiter Abschnitt: Maßnahmen zur Energieeinsparung
§ 3 Energieeinsparung in öffentlichen Gebäuden und Anlagen
§ 4 Anforderungen an die Beschaffung von Lieferungen und Leistungen
Dritter Abschnitt: Förderungsmaßnahmen
§ 8 Förderung des Energiesparens in Gebäuden
§ 9 Förderung bestimmter Arten von Endenergieerzeugung und von Abwärmenutzung
§ 10 Förderung von Forschung und Entwicklung sowie von Pilot- und Demonstrationsanlagen
Vierter Abschnitt: Rahmenbedingungen für die Energiewirtschaft im Lande Bremen
Fünfter Abschnitt: Sonstige Maßnahmen zur Einsparung von Energie
§ 17 Vollzug der Energieeinsparverordnung und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes
§ 18 Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb sonstiger Anlagen
Sechster Abschnitt: Bußgeldvorschriften
Siebter Abschnitt: Schlußvorschriften
