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Gesetz zur Förderung der sparsamen sowie um- und sozialverträglichen Energieversorgung und Energienutzung im Land Berlin (Berliner Energiespargesetz)
Vom 2. Oktober 1990, GVBl. S. 2144, zuletzt geändert am 16. Juli 2001, GVBl. S. 260
Inhaltsübersicht
Erster Abschnitt
Allgemeine VorschriftenZweiter Abschnitt
Maßnahmen des Landes Berlin zur Einsparung von Energie§ 5 Verbindlichkeit der Ziele und Grundsätze
§ 6 Energieeinsparung in Gebäuden und Anlagen des Landes Berlin
§ 8 Anforderungen an die Beschaffung von Lieferungen und Leistungen, Ausschreibungen
Dritter Abschnitt
Förderungsmaßnahmen§ 9 Energieeinsparung in mit öffentlichen Mitteln geförderten Gebäuden und Einrichtungen
§ 10 Förderung des Energiesparens in Wohngebäuden
§ 11 Förderung von dezentralen Energienutzungsanlagen
§ 12 Förderung von Forschung und Entwicklung sowie von Pilot- und Demonstrationsanlagen
Vierter Abschnitt
Maßnahmen zur Neuordnung der Energiewirtschaft im Land Berlin§ 17 Öffentlichkeitsbeteiligung
Fünfter Abschnitt
Sonstige Maßnahmen zur Einsparung von Energie§ 22 Verbot des Neuanschlusses elektrischer Heizungen
§ 23 Anschluß- und Benutzungszwang
§ 24 Anforderungen an heizungs- und raumlufttechnische Anlagen sowie an Warmwasseranlagen
§ 25 Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb sonstiger Anlagen
Sechster Abschnitt
BußgeldvorschriftenSiebenter Abschnitt
Schlußvorschriften
