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Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG)
Vom 5. Oktober 1981, BayRS V S. 731, zuletzt geändert am 20. Dezember 2007, GVBl. S. 958
Inhaltsübersicht
Erster Teil
Allgemeine VorschriftenAbschnitt 1
GrundsatzvorschriftenAbschnitt 2
EigentumArt. 12 Grundbuchberichtigung und Vermessung
Art. 13 Ausübung des Eigentums am Straßengrund und Erwerbspflicht
Abschnitt 3
Gemeingebrauch und SondernutzungArt. 15 Beschränkungen des Gemeingebrauchs
Art. 18 Sondernutzung nach öffentlichem Recht
Art. 18a Unerlaubte Sondernutzung
Art. 21 Vorrang anderer Genehmigungsverfahren
Abschnitt 4
Anbau an Straßen und SchutzmaßnahmenArt. 23 Errichtung baulicher Anlagen
Art. 24 Errichtung oder Änderung baulicher Anlagen
Art. 26 Freihaltung von Sichtdreiecken
Art. 27 Baubeschränkungen für geplante Straßen
Abschnitt 5
Kreuzungen und UmleitungenArt. 31 Kreuzungen und Einmündungen öffentlicher Straßen
Art. 32 Kosten für Kreuzungen öffentlicher Straßen
Art. 32a Kreuzungen mit Gewässern
Art. 33 Unterhaltung der Straßenkreuzungen
Abschnitt 6
Planfeststellung und EnteignungArt. 37 Umweltverträglichkeitsprüfung
Zweiter Teil
Träger der Straßenbaulast für Staatsstraßen und KreisstraßenArt. 41 Träger der Straßenbaulast
Art. 42 Träger der Straßenbaulast für Ortsdurchfahrten
Art. 44 Straßenbaulast Dritter
Art. 45 Unterhaltung von Straßenteilen bei fremder Straßenbaulast
Dritter Teil
Gemeindestraßen und sonstige öffentliche StraßenAbschnitt 1
GemeindestraßenArt. 46 Einteilung der Gemeindestraßen
Art. 47 Straßenbaulast für Gemeindestraßen
Art. 48 Gemeindeaufgaben für Ortsdurchfahrten mit geteilter Straßenbaulast
Art. 49 Kostenausgleich bei Gemeindeverbindungsstraßen
Art. 51 Gemeindliche Beleuchtungs-, Reinigungs-, Räum- und Streupflicht
Abschnitt 2
Sonstige öffentliche StraßenArt. 53 Einteilung der sonstigen öffentlichen Straßen
Art. 54 Straßenbaulast und Eigentum an öffentlichen Feld- und Waldwegen
Art. 54a Straßenbaulast an beschränkt-öffentlichen Wegen
Art. 55 Straßenbaulast für Eigentümerwege
Art. 56 Gemeinsame Vorschriften für sonstige öffentliche Straßen
Abschnitt 3
Straßen in gemeindefreien GebietenVierter Teil
Aufsicht und ZuständigkeitenArt. 59 Verwaltung der Kreisstraßen
Art. 60 Fachtechnische Bedienstete
Art. 61 Straßenaufsichtsbehörden
Fünfter Teil
OrdnungswidrigkeitenSechster Teil
Übergangs- und SchlußvorschriftenArt. 67 Straßen- und Bestandsverzeichnis (Übergangsvorschrift zu Art. 3)
Art. 68 Ortsdurchfahrten (Übergangsvorschrift zu Art. 4)
Art. 69 Sondernutzung (Übergangsvorschrift zu Art. 18ff.)
Art. 70 Enteignungsverfahren (Übergangsvorschrift zu Art. 40)
Art. 72 Hoheitliche Wahrnehmung der Dienstaufgaben
Art. 73 Eigentum an Ortsdurchfahrten der Bundesstraßen
Art. 76 Übernahme der Aufgaben aus der Straßenbaulast durch die Landkreise oder die Bezirke
