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Anlagensicherheit / Bund
Technische Regeln für Betriebssicherheit – Mechanische Gefährdungen – Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen durch mobile Arbeitsmittel (TRBS 2111 Teil 4)
Bek. d. BMAS v. 27. 8. 2007, GMBl. S. 906
Gemäß § 24 Abs. 5 der Betriebssicherheitsverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die anliegende, vom Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS) beschlossene. Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS) vom 27. August 2007 - AZ IIIb 3 - 35650 - bekannt:
TRBS 2111 Teil 4 Mechanische Gefährdungen
- Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen durch mobile Arbeitsmittel -
Technische Regeln für Betriebssicherheit
Mechanische Gefährdungen - Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen durch mobile Arbeitsmittel -
