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Landesenteignungsgesetz Rheinland-Pfalz (LEnteigG RP)
Vom 22. April 1966, GVBl. S. 103, zuletzt geändert am 2. März 2004, GVBl. S. 198
Inhaltsübersicht
Erster Abschnitt
Allgemeine Vorschriften§ 4 Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Enteignung
§ 5 Enteignung von Grundstücken zur Entschädigung in Land
§ 6 Ersatz für entzogene Rechte
§ 7 Umfang, Beschränkung und Ausdehnung der Enteignung
§ 8 Vorarbeiten auf Grundstücken
Zweiter Abschnitt
Entschädigung§ 12 Entschädigungsberechtigter und Entschädigungsverpflichteter
§ 13 Entschädigung für den Rechtsverlust
§ 14 Entschädigung für andere Vermögensnachteile
Dritter Abschnitt
Enteignungsverfahren§ 22 Aussichtslosigkeit des Verfahrens
§ 23 Vorbereitung des Verfahrens
§ 26 Von Amts wegen bestellter Vertreter
§ 27 Erforschung des Sachverhaltes
§ 28 Planfeststellungsverfahren
§ 29 Wirkung der Planfeststellung
§ 30 Vorbereitung der mündlichen Verhandlung
§ 31 Einleitung des Enteignungsverfahrens
§ 34 Entscheidung der Enteignungsbehörde
§ 36 Lauf der Verwendungsfrist
§ 37 Verfahren bei der Entschädigung durch Gewährung anderer Rechte
§ 38 Vorzeitige Besitzeinweisung
§ 39 Ausführung des Enteignungsbeschlusses
Vierter Abschnitt
Schlußvorschriften
