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Bayerisches Gesetz über die entschädigungspflichtige Enteignung (BayEG)
In der Fassung vom 25. Juli 1978, BayRS III S. 601, zuletzt geändert am 24. Dezember 2002, GVBl 2002 S. 962
Inhaltsübersicht
Teil I
Allgemeine VorschriftenArt. 2 Gegenstand der Enteignung
Art. 3 Zulässigkeit der Enteignung
Art. 4 Zulässigkeit der Ersatzlandenteignung
Art. 5 Zulässigkeit der Enteignung für den Ersatz entzogener Rechte
Teil II Entschädigung, Rückenteignung und Härteausgleich
Abschnitt 1
EntschädigungArt. 8 Entschädigungsgrundsätze
Art. 9 Entschädigungsberechtigter und Entschädigungsverpflichteter
Art. 10 Entschädigung für den Rechtsverlust
Art. 11 Entschädigung für andere Vermögensnachteile
Abschnitt 2
RückenteignungAbschnitt 3
HärteausgleichAbschnitt 1
EnteignungsverfahrenArt. 23 Förmliches Verwaltungsverfahren
Art. 24 Erforschung des Sachverhalts
Art. 25 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Art. 26 Vorbereitung der mündlichen Verhandlung; Entscheidung ohne mündliche Verhandlung
Art. 27 Verfügungs- und Veränderungssperre
Art. 30 Entscheidung der Enteignungsbehörde
Art. 32 Lauf der Verwendungsfrist
Art. 33 Verfahren bei der Entschädigung durch Gewährung anderer Rechte
Abschnitt 2
Vorzeitige BesitzeinweisungAbschnitt 3
PlanfeststellungAbschnitt 4
Kosten und Aufwendungen der BeteiligtenAbschnitt 5
RechtsbehelfeArt. 47 Grundrechtseinschränkung
Art. 48 Enteignung beweglicher Sachen
Art. 49 Entschädigungsvorschriften in anderen Gesetzen
