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Richtlinien über den Vorteilsausgleich bei Änderungen von Anlagen der öffentlichen Versorgung infolge von Straßenbaumaßnahmen
Allgemeines Rundschreiben Nr. 28/80 vom 16.12.1980 des Bundesministers für Verkehr - StB 17/08.33.00 - 17015 Va 80 -
Straßenbau-Vorteilsausgleich bei Änderungen von Anlagen der öffentlichen Versorgung
Allgemeines Rundschreiben Nr. 28/80 vom 16.12.1980 des Bundesministers für Verkehr - StB 17/08.33.00 - 17015 Va 80 - an die obersten Straßenbaubehörden der Länder
Zusammen mit den Straßenbauverwaltungen der Länder und den Verbänden der Versorgungswirtschaft wurden die beigefügten Richtlinien erarbeitet.
Ich bitte, diese Richtlinien anzuwenden, wenn Leitungen der öffentlichen Versorgung und dazugehörige Anlagen infolge von Maßnahmen an Straßen in der Baulast des Bundes auf Kosten des Straßenbaulastträgers geändert werden.
Sie sind auch bei Änderungen von Mineralöl- und Mineralölproduktenleitungen, die mit Rundschreiben vom 8. Februar 1972 (16004 Vms 72 den Versorgungsleitungen gleichgestellt worden sind, anzuwenden. Den obersten Straßenbaubehörden der Länder und den anderen Straßenbaulastträgern wird empfohlen, die Richtlinien auch für die in ihrer Baulast liegenden Straßen zu übernehmen.
