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Enteignungsgesetz des Landes Brandenburg (EntGBbg)
Vom 19. Oktober 1992, GVBl. I S. 430, zuletzt geändert am 7. Juli 1997, GVBl. I S. 72
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Inhaltsübersicht
Kapitel 1
Allgemeine VorschriftenKapitel 2
Zulässigkeit der Enteignung§ 4 Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Enteignung
§ 5 Enteignung von Grundstücken zur Entschädigung in Land
Kapitel 3
Entschädigung§ 9 Entschädigungsberechtigter und Entschädigungsverpflichteter
§ 10 Entschädigung für den Rechtsverlust
§ 11 Entschädigung für andere Vermögensnachteile
Kapitel 4
VerfahrenAbschnitt 1
Enteignungsverfahren§ 18 Enteignungsbehörde, förmliches Verfahren
§ 21 Beteiligte, Vertreter in besonderen Fällen
§ 22 Entschädigung bei Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
§ 23 Planfeststellungsverfahren
§ 24 Vorbereitung der mündlichen Verhandlung
§ 26 Verfügungs- und Veränderungssperre
§ 29 Entscheidung der Enteignungsbehörde
§ 31 Lauf der Verwendungsfrist
§ 32 Verfahren bei der Entschädigung durch Gewährung anderer Rechte
Abschnitt 2
Vorzeitige Besitzeinweisung, Vorarbeiten§ 37 Voraussetzungen und Verfahren der vorzeitigen Besitzeinweisung
§ 38 Wirkung der vorzeitigen Besitzeinweisung, Entschädigungspflicht
Abschnitt 3
Übernahme- und EntschädigungsverfahrenAbschnitt 4
RückenteignungAbschnitt 5
Kosten und VollstreckungKapitel 5
Sondervorschriften für Braunkohlengebiete§ 46 Zulässigkeit der Enteignung von Wiederansiedlungsflächen
Kapitel 6
RechtswegKapitel 7
Übergangs- und Schlußvorschriften
