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Rechtsprechung zu: LBauO
Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)
Vom 24. November 1998, GVBl. S. 365, zuletzt geändert am 27. Oktober 2009, GVBl. S. 358
Inhaltsübersicht
Erster Teil
Allgemeine BestimmungenZweiter Teil
Das Grundstück und seine Bebauung§ 9 Übernahme von Abständen und Abstandsflächen auf Nachbargrundstücke
§ 10 Höhenlage, Abfall- und Wertstoffbehälter, nicht überbaute Flächen
Dritter Teil
Bauliche AnlagenErster Abschnitt
Allgemeine Anforderungen an die Bauausführung§ 14 Schutz gegen schädliche Einflüsse
Zweiter Abschnitt
Bauprodukte und Bauarten§ 19 Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung
§ 20 Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis
§ 24 Übereinstimmungserklärung des Herstellerunternehmens
Dritter Abschnitt
Wände, Decken und DächerVierter Abschnitt
Treppen, Flure, Aufzüge und Öffnungen§ 34 Treppenräume und Ausgänge
§ 35 Notwendige Flure und Gänge
Fünfter Abschnitt
Feuerungs- und haustechnische Anlagen§ 39 Feuerungs-, Wärme- und Brennstoffversorgungsanlagen
§ 40 Lüftungsanlagen, Installationsschächte und -kanäle, Leitungsdurchführungen
Sechster Abschnitt
Aufenthaltsräume und Wohnungen§ 45 Aufenthaltsräume und Wohnungen in Kellergeschossen und Dachräumen
Siebter Abschnitt
Besondere Anlagen§ 48 Ställe, Dungstätten, Jauche- und Güllebehälter
§ 49 Behelfsbauten und untergeordnete Gebäude
§ 50 Bauliche Anlagen und Räume besonderer Art oder Nutzung
§ 51 Bauliche Maßnahmen für besondere Personengruppen
Vierter Teil
Verantwortung der am Bau BeteiligtenFünfter Teil
BehördenSechster Teil
Verfahren§ 61 Genehmigungsbedürftige Vorhaben
§ 62 Genehmigungsfreie Vorhaben
§ 65 Behandlung des Bauantrags
§ 66 Vereinfachtes Genehmigungsverfahren *)
§ 68 Beteiligung der Nachbarinnen und Nachbarn
§ 71 Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens
§ 74 Geltungsdauer der Baugenehmigung
§ 79 Benutzung der baulichen Anlagen
§ 81 Beseitigungsanordnung und Benutzungsuntersagung
§ 82 Abbruch verfallender baulicher Anlagen
§ 83 Vorhaben des Bundes und der Länder
§ 84 Der Bauaufsicht nicht unterliegende Vorhaben
Siebter Teil
Ermächtigungen, Ordnungswidrigkeiten, Übergangs- und Schlussbestimmungen§ 87 Ermächtigung zum Erlass von Rechts- und Verwaltungsvorschriften
