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Berliner Straßengesetz (BerlStrG)
Vom 13. Juli 1999, GVBl. S. 380, zuletzt geändert am 4. Dezember 2008, GVBl. S. 466
Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:
Inhaltsübersicht
Abschnitt I
Allgemeine VorschriftenAbschnitt II
Widmung, Einziehung und BenennungAbschnitt III
StraßenbaulastAbschnitt IV
Gemeingebrauch und Sondernutzung, Duldungspflichten der Eigentümer§ 10 Eigentum und Gemeingebrauch
§ 12 Sondernutzung für Zwecke der öffentlichen Versorgung
§ 13 Zuständigkeitskonzentration
§ 14 Unerlaubte Benutzung einer Straße
§ 16 Duldung von öffentlichen Zeichen und Einrichtungen sowie Bepflanzungen
Abschnitt V
Kreuzungen mit GewässernAbschnitt VI
Planung von Straßen§ 22 Planfeststellung und Plangenehmigung
Abschnitt VII
Zuständigkeitsregelungen, Ermächtigungen§ 26 Zuständigkeiten und Straßenaufsicht, Zuständigkeit zum Erlass des
Abschnitt VIII
Ordnungswidrigkeiten, Übergangs- und Schlussvorschriften
