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- In der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Januar 2003, BGBl. I S. 66, zuletzt geändert am 29. Juli 2009, BGBl. I S. 2254
- In der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Januar 2003, BGBl. I S. 66, zuletzt geändert am 5. Februar 2009, BGBl. I S. 160
- In der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Januar 2003, BGBl. I S. 66, zuletzt geändert am 22. August 2006, BGBl. I S. 1970
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
In der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Januar 2003, BGBl. I S. 66, zuletzt geändert am 14. August 2009, BGBl. I S. 2814
Inhaltsübersicht
Erster Abschnitt
Allgemeine und gemeinsame Bestimmungen§ 1 Zweck und Anwendungsbereich des Gesetzes
§ 2 Öffentliche und nicht-öffentliche Stellen
§ 3 Weitere Begriffsbestimmungen
§ 3a Datenvermeidung und Datensparsamkeit
§ 4 Zulässigkeit der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung
§ 4b Übermittlung personenbezogener Daten ins Ausland sowie an über- oder zwischenstaatliche Stellen
§ 4f Beauftragter für den Datenschutz
§ 4g Aufgaben des Beauftragten für den Datenschutz
§ 6a Automatisierte Einzelentscheidung
§ 6b Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen
§ 6c Mobile personenbezogene Speicher- und Verarbeitungsmedien
§ 8 Schadensersatz bei automatisierter Datenverarbeitung durch öffentliche Stellen
§ 9 Technische und organisatorische Maßnahmen
§ 10 Einrichtung automatisierter Abrufverfahren
§ 11 Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten im Auftrag
Zweiter Abschnitt
Datenverarbeitung der öffentlichen StellenErster Unterabschnitt
Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung§ 14 Datenspeicherung, -veränderung und -nutzung
§ 15 Datenübermittlung an öffentliche Stellen
Zweiter Unterabschnitt
Rechte des Betroffenen§ 19 Auskunft an den Betroffenen
§ 20 Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten; Widerspruchsrecht
Dritter Unterabschnitt
Bundesbeauftragter für den Datenschutz§ 22 Wahl des Bundesbeauftragten für den Datenschutz
§ 23 Rechtsstellung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz
§ 24 Kontrolle durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz
§ 25 Beanstandungen durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz
§ 26 Weitere Aufgaben des Bundesbeauftragten für den Datenschutz
Dritter Abschnitt
Datenverarbeitung nicht-öffentlicher Stellen und öffentlich-rechtlicher WettbewerbsunternehmenErster Unterabschnitt
Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung§ 28 Datenerhebung und -speicherung für eigene Geschäftszwecke
§ 28a Datenübermittlung an Auskunfteien
§ 29 Geschäftsmäßige Datenerhebung und -speicherung zum Zweck der Übermittlung
§ 30a Geschäftsmäßige Datenerhebung und -speicherung für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung
§ 32 Datenerhebung, -Verarbeitung und -nutzung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses
Zweiter Unterabschnitt
Rechte des Betroffenen§ 33 Benachrichtigung des Betroffenen
Dritter Unterabschnitt
Aufsichtsbehörde§ 38a Verhaltensregeln zur Förderung der Durchführung datenschutzrechtlicher Regelungen
Vierter Abschnitt
Sondervorschriften§ 40 Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch Forschungseinrichtungen
§ 41 Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch die Medien
§ 42 Datenschutzbeauftragter der Deutschen Welle
§ 42a Informationspflicht bei unrechtmäßiger Kenntniserlangung von Daten
Fünfter Abschnitt
SchlussvorschriftenSechster Abschnitt
Übergangsvorschriften§ 46 Weitergeltung von Begriffsbestimmungen
