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Energiewirtschaft / Schleswig-Holstein
Gesetz zum Verwaltungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Schleswig-Holstein über die Wahrnehmung bestimmter Aufgaben nach dem Energiewirtschaftsgesetz durch die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Vom 15. Dezember 2005, GVBl. Schl.-H. S. 545
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
