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Allgemeines Umweltrecht / Bund
Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz – IFG)
Vom 5. September 2005, BGBl. I S. 2722
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Inhaltsübersicht
§ 3 Schutz von besonderen öffentlichen Belangen
§ 4 Schutz des behördlichen Entscheidungsprozesses
§ 5 Schutz personenbezogener Daten
§ 6 Schutz des geistigen Eigentums und von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen
§ 8 Verfahren bei Beteiligung Dritter
§ 9 Ablehnung des Antrags; Rechtsweg
§ 11 Veröffentlichungspflichten
§ 12 Bundesbeauftragter für die Informationsfreiheit
