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Verwaltungsvorschriften zum Vollzug des Wasserrechts
Vom 1. November 1999, AllMBl. S. 870, geändert am 12. April 2002, AllMBl. S. 234
Für den Vollzug des Wasserhaushaltsgesetzes und des Bayerischen Wassergesetzes sowie der hierauf beruhenden Verordnungen werden nachfolgende Verwaltungsvorschriften erlassen. Sie ersetzen die Bek. vom 29.09.1981 (MABl. S. 587, zuletzt geändert am 04.12.1995 AllMBl S. 1000) und die noch nicht aufgehobenen Teile der nicht veröffentlichten Verwaltungsvorschriften zum Vollzug des Wasserhaushaltsgesetzes und des Bayerischen Wassergesetzes vom 16.12.1969 Nr. IV R3-9303 a 206. Die VwVBayWG werden nach der Artikelfolge des Bayerischen Wassergesetzes gegliedert und entsprechend zitiert (z.B. Nr. 75.1 VwVBayWG).
Inhaltsübersicht
I. Gewässer und ihre Einteilung
4 Gewässereigentum und Duldungspflicht
5 Eigentum an Gewässern erster Ordnung
6 Eigentumsgrenzen der Gewässer und Grenzen der Gebietskörperschaften und des Staats
III. Benutzung der Gewässer, Gewässerschutz
15 Benutzungsbedingungen und Auflagen
17a Beschränkte Erlaubnis im vereinfachten Verfahren
27 Schiffbare Gewässer (Art. 27 Abs. 1 Satz 1)
33 Erlaubnisfreie Benutzungen des Grundwassers
37 Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
45 Ersatzvornahme für Unterhaltungsmaßnahmen
48 Festsetzung der Kostenbeiträge, Kostenvorschüsse und des Kostenersatzes
51 Besondere Pflichten im Interesse der Unterhaltung
57 Kosten des Ausbaus, Vorteilsausgleich, Anwendung anderer Vorschriften über die Unterhaltung
V. Anlagen in oder an Gewässern, Sicherung des Wasserabflusses
59 Genehmigung und Unterhaltung von Anlagen
VI. Gewässeraufsicht, gewässerkundliches Meßwesen, wasserwirtschaftliche Planung
IX. Zuständigkeit und Verfahren
75 Sachliche und örtliche Zuständigkeit
77 Verfahren zum Erlaß des Wasserrechtsbescheids
79 Vorbescheid für Standort und beabsichtigtes System kommunaler Kläranlagen
