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Gewässerschutz / Bayern

Verwaltungsvorschriften zum Vollzug des Wasserrechts

Vom 1. November 1999, AllMBl. S. 870, geändert am 12. April 2002, AllMBl. S. 234

Für den Vollzug des Wasserhaushaltsgesetzes und des Bayerischen Wassergesetzes sowie der hierauf beruhenden Verordnungen werden nachfolgende Verwaltungsvorschriften erlassen. Sie ersetzen die Bek. vom 29.09.1981 (MABl. S. 587, zuletzt geändert am 04.12.1995 AllMBl S. 1000) und die noch nicht aufgehobenen Teile der nicht veröffentlichten Verwaltungsvorschriften zum Vollzug des Wasserhaushaltsgesetzes und des Bayerischen Wassergesetzes vom 16.12.1969 Nr. IV R3-9303 a 206. Die VwVBayWG werden nach der Artikelfolge des Bayerischen Wassergesetzes gegliedert und entsprechend zitiert (z.B. Nr. 75.1 VwVBayWG).

Inhaltsübersicht

Vorbemerkung

Verwendete Abkürzungen

I. Gewässer und ihre Einteilung

1 Sachlicher Geltungsbereich

2 Einteilung der oberirdischen Gewässer

II. Eigentum an den Gewässern

4 Gewässereigentum und Duldungspflicht

5 Eigentum an Gewässern erster Ordnung

6 Eigentumsgrenzen der Gewässer und Grenzen der Gebietskörperschaften und des Staats

12 Uferlinie

III. Benutzung der Gewässer, Gewässerschutz

15 Benutzungsbedingungen und Auflagen

17a Beschränkte Erlaubnis im vereinfachten Verfahren

27 Schiffbare Gewässer (Art. 27 Abs. 1 Satz 1)

31 Festgesetzte Wasserhöhe

33 Erlaubnisfreie Benutzungen des Grundwassers

34 Erdaufschlüsse

35 Wasserschutzgebiete

37 Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

39 Staatliche Anerkennung von Heilquellen

40 Heilquellenschutz

41 g Gewässerschutzbeauftragter

IV. Unterhaltung und Ausbau

42 Unterhaltungspflicht

43 Unterhaltungslast

45 Ersatzvornahme für Unterhaltungsmaßnahmen

48 Festsetzung der Kostenbeiträge, Kostenvorschüsse und des Kostenersatzes

51 Besondere Pflichten im Interesse der Unterhaltung

54 Ausbaupflicht

57 Kosten des Ausbaus, Vorteilsausgleich, Anwendung anderer Vorschriften über die Unterhaltung

58 Planfeststellung, Plangenehmigung

V. Anlagen in oder an Gewässern, Sicherung des Wasserabflusses

59 Genehmigung und Unterhaltung von Anlagen

59 a Beschneiungsanlagen

64 Verpflichtungen der Anlieger

66 Verpflichtungen der Gemeinden

VI. Gewässeraufsicht, gewässerkundliches Meßwesen, wasserwirtschaftliche Planung

68 Gewässeraufsicht (GewA)

69 Bauabnahme

70 Eigenüberwachung

71 Besondere Pflichten im Interesse der tGewA

IX. Zuständigkeit und Verfahren

75 Sachliche und örtliche Zuständigkeit

77 Verfahren zum Erlaß des Wasserrechtsbescheids

79 Vorbescheid für Standort und beabsichtigtes System kommunaler Kläranlagen

80 Wasserrechtliche Entscheidungen

83 Verfahren für die Planfeststellung, für die Bewilligung, für die Erlaubnisse nach Art. 16 und nach § 7 Abs. 1 Satz 2 WHG sowie für die Genehmigungen nach § 19a WHG und Art. 59a

85 Erlaß von Rechtsverordnungen

 

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