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- In der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002, BGBl. I S. 3830, zuletzt geändert am 24. Februar 2012, BGBl. I S. 212
- In der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002, BGBl. I S. 3830, zuletzt geändert am 8. November 2011, BGBl. I S. 2178
- In der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002, BGBl. I S. 3830, zuletzt geändert am 20. Juli 2011, BGBl. I S. 1474
Rechtsprechung zu: BImSchG
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG)
In der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002, BGBl. I S. 3830, zuletzt geändert am 21. Juli 2011, BGBl. I S. 1475
Inhaltsübersicht
Erster Teil
Allgemeine VorschriftenZweiter Teil
Errichtung und Betrieb von AnlagenErster Abschnitt
Genehmigungsbedürftige Anlagen§ 5 Pflichten der Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen
§ 6 Genehmigungsvoraussetzungen
§ 7 Rechtsverordnungen über Anforderungen an genehmigungsbedürftige Anlagen
§ 8a Zulassung vorzeitigen Beginns
§ 10a Verwaltungshilfe (außer Kraft)
§ 11 Einwendungen Dritter bei Teilgenehmigung und Vorbescheid
§ 12 Nebenbestimmungen zur Genehmigung
§ 13 Genehmigung und andere behördliche Entscheidungen
§ 14 Ausschluß von privatrechtlichen Abwehransprüchen
§ 14a Vereinfachte Klageerhebung
§ 15 Änderung genehmigungsbedürftiger Anlagen
§ 16 Wesentliche Änderung genehmigungsbedürftiger Anlagen
§ 17 Nachträgliche Anordnungen
§ 18 Erlöschen der Genehmigung
Zweiter Abschnitt
Nicht genehmigungsbedürftige Anlagen§ 22 Pflichten der Betreiber nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen
Dritter Abschnitt
Ermittlung von Emissionen und Immissionen, sicherheitstechnische Prüfungen§ 26 Messungen aus besonderem Anlaß
§ 28 Erstmalige und wiederkehrende Messungen bei genehmigungsbedürftigen Anlagen
§ 29 Kontinuierliche Messungen
§ 29a Anordnung sicherheitstechnischer Prüfungen
§ 30 Kosten der Messungen und sicherheitstechnischen Prüfungen
Dritter Teil
Beschaffenheit von Anlagen, Stoffen, Erzeugnissen, Brennstoffen, Treibstoffen und Schmierstoffen; BiokraftstoffeErster Abschnitt
Beschaffenheit von Anlagen, Stoffen, Erzeugnissen, Brennstoffen, Treibstoffen und Schmierstoffen§ 32 Beschaffenheit von Anlagen
§ 34 Beschaffenheit von Brennstoffen, Treibstoffen und Schmierstoffen
Zweiter Abschnitt
Biokraftstoffe§ 37b Begriffsbestimmung, Anforderungen an Biokraftstoffe
§ 37c Mitteilungs- und Abgabepflichten
§ 37d Zuständige Stelle, Rechtsverordnungen
Vierter Teil
Beschaffenheit und Betrieb von Fahrzeugen, Bau und Änderung von Straßen und Schienenwegen§ 38 Beschaffenheit und Betrieb von Fahrzeugen
Fünfter Teil
Überwachung und Verbesserung der Luftqualität, Luftreinhalteplanung, Lärmminderungspläne§ 44 Überwachung der Luftqualität
§ 45 Verbesserung der Luftqualität
§ 46a Unterrichtung der Öffentlichkeit
§ 47 Luftreinhaltepläne, Pläne für kurzfristig zu ergreifende Maßnahmen, Landesverordnungen
Sechster Teil
LärmminderungsplanungSiebenter Teil
Gemeinsame Vorschriften§ 48a Rechtsverordnungen über Emissionswerte und Immissionswerte
§ 48b Beteiligung des Bundestages beim Erlass von Rechtsverordnungen
§ 49 Schutz bestimmter Gebiete
§ 51 Anhörung beteiligter Kreise
§ 51a Kommission für Anlagensicherheit
§ 51b Sicherstellung der Zustellungsmöglichkeit
§ 52a Mitteilungspflichten zur Betriebsorganisation
§ 53 Bestellung eines Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz
§ 56 Stellungnahme zu Entscheidungen des Betreibers
§ 58 Benachteiligungsverbot, Kündigungsschutz
§ 58a Bestellung eines Störfallbeauftragten
§ 58b Aufgaben des Störfallbeauftragten
§ 58c Pflichten und Rechte des Betreibers gegenüber dem Störfallbeauftragten
§ 58d Verbot der Benachteiligung des Störfallbeauftragten, Kündigungsschutz
§ 58e Erleichterungen für auditierte Unternehmensstandorte
§ 59 Zuständigkeit bei Anlagen der Landesverteidigung
Achter Teil
Schlussvorschriften§ 66 Fortgeltung von Vorschriften
§ 67a Überleitungsregelung aus Anlaß der Herstellung der Einheit Deutschlands
