Energiewirtschaft / Bund

Gesetz zur Entwicklung und Förderung der Windenergie auf See (Windenergie-auf-See-Gesetz – WindSeeG)

Stand vom 13. Oktober 2016 (BGBl. I 2258, 2310), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 27. März 2024 (BGBl. I 2024 Nr. 107)

Inhaltsübersicht

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Zweck und Ziel des Gesetzes

§ 2 Anwendungsbereich

§ 2a Ausschreibungsvolumen, Verteilung auf Gebotstermine

§ 3 Begriffsbestimmungen

Teil 2
Fachplanung und Voruntersuchung

Abschnitt 1
Flächenentwicklungsplan

§ 4 Zweck des Flächenentwicklungsplans

§ 5 Gegenstand des Flächenentwicklungsplans

§ 6 Zuständigkeit und Verfahren zur Erstellung des Flächenentwicklungsplans

§ 7 Übergang vom Bundesfachplan Offshore und vom Offshore-Netzentwicklungsplan

§ 8 Änderung und Fortschreibung des Flächenentwicklungsplans

Abschnitt 2
Zentrale Voruntersuchung von Flächen

§ 9 Ziel der zentralen Voruntersuchung von Flächen

§ 10 Gegenstand und Umfang der zentralen Voruntersuchung von Flächen

§ 10a Erstattung von notwendigen Kosten für Untersuchungen von zentral voruntersuchten Flächen

§ 10b Erstattung von notwendigen Kosten für Untersuchungen von nicht zentral voruntersuchten Flächen

§ 11 Zuständigkeit für die zentrale Voruntersuchung von Flächen

§ 12 Verfahren zur zentralen Voruntersuchung von Flächen

§ 13 Errichtung und Betrieb von Offshore-Anbindungsleitungen

Teil 3
Ausschreibungen

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 14 Wettbewerbliche Bestimmung des Zuschlagsberechtigten

§ 14a Ergänzende Kapazitätszuweisung

§ 15 Allgemeine Ausschreibungsbedingungen

Abschnitt 2
Ausschreibungen für nicht zentral voruntersuchte Flächen

§ 16 Bekanntmachung der Ausschreibungen

§ 17 Anforderungen an Gebote

§ 18 Sicherheit

§ 19 Höchstwert

§ 20 Zuschlagsverfahren, anzulegender Wert

§ 21 Dynamisches Gebotsverfahren

§ 22 Nähere Ausgestaltung des dynamischen Gebotsverfahrens

§ 23 Zweite Gebotskomponente

§ 24 Rechtsfolgen des Zuschlags

§ 25 Erstattung von Sicherheiten an Bieter ohne Zuschlag

Abschnitt 3
Ausschreibungen für bestehende Projekte

§ 26 Ausschreibungen für bestehende Projekte

§ 27 Ausschreibungsvolumen

§ 28 Planung der Offshore-Anbindungsleitungen

§ 29 Bekanntmachung der Ausschreibungen

§ 30 Voraussetzungen für die Teilnahme an Ausschreibungen für bestehende Projekte

§ 31 Anforderungen an Gebote

§ 32 Sicherheit

§ 33 Höchstwert

§ 34 Zuschlagsverfahren

§ 35 Flächenbezug des Zuschlags

§ 36 Zuschlagswert und anzulegender Wert

§ 37 Rechtsfolgen des Zuschlags

§ 38 Erstattung von Sicherheiten an Bieter ohne Zuschlag

Abschnitt 4
(weggefallen)

Unterabschnitt 1
(weggefallen)

§ 39 (weggefallen)

§ 40 (weggefallen)

§ 41 (weggefallen)

§ 42 (weggefallen)

§ 43 (weggefallen)

§ 44 (weggefallen)

§ 45 (weggefallen)

Unterabschnitt 2
(weggefallen)

§ 46 (weggefallen)

§ 47 (weggefallen)

§ 48 (weggefallen)

§ 49 (weggefallen)

Abschnitt 5
Ausschreibungen für zentral voruntersuchte Flächen

Unterabschnitt 1
Besondere Ausschreibungsbedingungen

§ 50 Bekanntmachung der Ausschreibung

§ 51 Anforderungen an Gebote

§ 52 Sicherheit

§ 53 Bewertung der Gebote, Kriterien

§ 54 Zuschlagsverfahren

§ 55 Rechtsfolgen des Zuschlags

§ 56 Erstattung von Sicherheiten an Bieter ohne Zuschlag

Unterabschnitt 2
Bestimmungen zur Zahlung

§ 57 Zweckbindung der Zahlungen

§ 58 Meeresnaturschutz-, Fischerei- und Transformationskomponente

§ 59 Stromkostensenkungskomponente

Abschnitt 6
Eintrittsrecht für bestehende Projekte

§ 60 Eintrittsrecht für den Inhaber eines bestehenden Projekts

§ 61 Voraussetzungen und Reichweite des Eintrittsrechts

§ 62 Datenüberlassung und Verzichtserklärung

§ 63 Ausübung des Eintrittsrechts

§ 64 Rechtsfolgen des Eintritts

Teil 4
Zulassung, Errichtung und Betrieb von Windenergieanlagen auf See sowie Anlagen zur Übertragung der Energie

§ 65 Geltungsbereich von Teil 4

Abschnitt 1
Zulassung von Einrichtungen

§ 66 Planfeststellung und Plangenehmigung

§ 67 Verhältnis der Planfeststellung und der Plangenehmigung zu den Ausschreibungen

§ 68 Planfeststellungsverfahren

§ 69 Planfeststellungsbeschluss, Plangenehmigung

§ 70 Plangenehmigung

§ 71 Vorläufige Anordnung

§ 72 Umweltverträglichkeitsprüfung; marine Biotope

§ 72a Anwendbarkeit von Artikel 6 der Verordnung (EU) 2022/2577

§ 73 Veränderungssperre

§ 74 Sicherheitszonen

§ 75 Bekanntmachung der Einrichtungen und ihrer Sicherheitszonen

§ 76 Rechtsbehelfe

Abschnitt 2
Errichtung, Betrieb und Beseitigung von Einrichtungen

Unterabschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 77 Pflichten der verantwortlichen Personen

§ 78 Verantwortliche Personen

§ 79 Überwachung der Einrichtungen

§ 80 Beseitigung der Einrichtungen, Sicherheitsleistung

Unterabschnitt 2
Besondere Bestimmungen für Windenergieanlagen auf See

§ 81 Realisierungsfristen

§ 82 Sanktionen bei Nichteinhaltung der Realisierungsfristen

§ 83 Ausnahme von den Sanktionen bei Nichteinhaltung der Realisierungsfristen

§ 84 Rückgabe von Zuschlägen, Planfeststellungsbeschlüssen und Plangenehmigungen

§ 85 Übergang von Zuschlägen und Planfeststellungsbeschlüssen

§ 86 Rechtsfolgen der Änderung oder Neuerteilung von Planfeststellungsbeschlüssen oder Plangenehmigungen

§ 87 Rechtsfolgen der Unwirksamkeit von Zuschlägen, Planfeststellungsbeschlüssen und Plangenehmigungen

§ 88 Erstattung von Sicherheiten bei Realisierung oder Erfüllung von Pönalen

§ 89 Austausch von Windenergieanlagen auf See

§ 90 Nachnutzung; Verpflichtungserklärung

§ 91 Nutzung von Unterlagen

Abschnitt 3
Sonstige Energiegewinnung

§ 92 Ausschreibung der Bereiche zur sonstigen Energiegewinnung

Teil 5
Besondere Bestimmungen für Pilotwindenergieanlagen auf See und Testfelder

§ 93 Feststellung einer Pilotwindenergieanlage auf See

§ 94 Zahlungsanspruch für Strom aus Pilotwindenergieanlagen auf See

§ 95 Netzanbindungskapazität; Zulassung, Errichtung, Betrieb und Beseitigung

Teil 6
Sonstige Bestimmungen

§ 96 Verordnungsermächtigung

§ 96a Verordnungsermächtigung zur Einführung von Industriestrompreisen

§ 97 Rechtsschutz bei Ausschreibungen für bestehende Projekte

§ 98 Bekanntmachungen und Unterrichtungen

§ 99 Verwaltungsvollstreckung

§ 100 Bußgeldvorschriften

§ 101 Gebühren und Auslagen; Subdelegation

§ 102 Übergangsbestimmungen

§ 103 Wahrnehmung von Aufgaben durch die Bundesnetzagentur

§ 104 Rechts- und Fachaufsicht über das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie

§ 105 Durchführung von Terminen

Anlage (zu § 80 Absatz 3)
Anforderungen an Sicherheitsleistungen

 
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