Energiewirtschaft / Europäische Union

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2015/1187 DER KOMMISSION vom 27. April zur Ergänzung der Richtlinie 2010/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Energieverbrauchskennzeichnung von Festbrennstoffkesseln und Verbundanlagen aus einem Festbrennstoffkessel, Zusatzheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen ((EU) 2015/1187)

Vom 27. April 2015, ABl. L 193 S. 43, geändert am 30. November 2016, ABl. L 38 S. 1, 5

Inhaltsübersicht

Präambel

Artikel 1 Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2 Begriffsbestimmungen

Artikel 3 Pflichten der Lieferanten und Zeitplan

Artikel 4 Pflichten der Händler

Artikel 5 Mess- und Berechnungsmethoden

Artikel 6 Nachprüfungsverfahren zur Marktaufsicht

Artikel 7 Überprüfung

Artikel 8 Inkrafttreten

ANHANG I Begriffsbestimmungen für die Anhänge II bis X

ANHANG II Energieeffizienzklassen

ANHANG III Etiketten

1. FESTBRENNSTOFFKESSEL

1.1. Etikett 1

1.2. Etikett 2

2.VERBUNDANLAGEN AUS EINEM FESTBRENNSTOFFKESSEL, ZUSATZHEIZGERÄTEN, TEMPERATURREGLERN UND SOLAREINRICHTUNGEN

3. DIE GESTALTUNG DES ETIKETTS VON FESTBRENNSTOFFKESSELN MUSS FOLGENDER VORLAGE ENTSPRECHEN:

4. DIE GESTALTUNG DES ETIKETTS FÜR VERBUNDANLAGEN AUS EINEM FESTBRENNSTOFFKESSEL, ZUSATZHEIZGERÄTEN, TEMPERATURREGLERN UND SOLAREINRICHTUNGEN MUSS FOLGENDER VORLAGE ENTSPRECHEN:

ANHANG IV Produktdatenblatt

1. FESTBRENNSTOFFKESSEL

1.1.

1.2.

1.3.

2. VERBUNDANLAGEN AUS EINEM FESTBRENNSTOFFKESSEL, ZUSATZHEIZGERÄTEN, TEMPERATURREGLERN UND SOLAREINRICHTUNGEN

ANHANG V Technische Dokumentation

1. FESTBRENNSTOFFKESSEL

2. VERBUNDANLAGEN AUS EINEM FESTBRENNSTOFFKESSEL, ZUSATZHEIZGERÄTEN, TEMPERATURREGLERN UND SOLAREINRICHTUNGEN

ANHANG VI Informationen, die in Fällen bereitzustellen sind, in denen nicht davon auszugehen ist, dass die Endnutzer das Gerät ausgestellt sehen, außer im Internet

1. FESTBRENNSTOFFKESSEL

1.1.

1.2.

2. VERBUNDANLAGEN AUS EINEM FESTBRENNSTOFFKESSEL, ZUSATZHEIZGERÄTEN, TEMPERATURREGLERN UND SOLAREINRICHTUNGEN

2.1.

2.2.

ANHANG VII Informationen, die im Fall des Verkaufs, der Vermietung oder des Mietkaufs über das Internet bereitzustellen sind

ANHANG VIII Messungen und Berechnungen

ANHANG IX Methode zur Berechnung des Energieeffizienzindex

ANHANG X Prüfung der Produktkonformität durch die Marktaufsichtsbehörden

 
Die Angebote richten sich nicht an Letztverbraucher i. S. d. Preisangaben-Verordnung. Die als Nettopreise angegeben Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer.
 

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