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Bekanntmachung von sicherheitstechnischen Regeln des Kerntechnischen Ausschusses – Rohrdurchführungen durch den Reaktorsicherheitsbehälter (KTA 3407)
Vom 6. Mai 2015, BAnz AT 06.05.2015 B5 S. 1
Inhaltsübersicht
4.1 Sicherheitstechnische Anforderungen
5.3 Festlegung der Bauarten von Rohrdurchführungen
A 5.2 Festigkeitsnachweis von einlagigen Bälgen
A 5.3 Festigkeitsnachweis von mehrlagigen Bälgen
A 5.4 Festigkeitsnachweis von Anschluss-, Bau- und Kleinteilen
A 7.1 Anforderungen an den Hersteller
Anhang B Anforderungen an Bauteile der EG 2 und an Bauteile der Anforderungsstufe R 3
B 2 Werkstoffe und Erzeugnisformen
B 3.1 Unterlagen für Konstruktion, Berechnung und Herstellung
B 4.1 Herstellungsvoraussetzungen
B 4.3 Schweißzusätze und -hilfsstoffe
Anhang C Durchführung von Oberflächenprüfungen mittels Magnetpulver- und Eindringprüfung
Anhang D Bestimmungen, auf die in dieser Regel verwiesen wird