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Bekanntmachung von sicherheitstechnischen Regeln des Kerntechnischen Ausschusses – Werksprüfungen, Prüfungen nach Instandsetzung und Nachweis der Betriebsbewährung der Baugruppen und Geräte der Sicherheitsleittechnik (KTA 3507)
Vom 16. Dezember 2014, BAnz AT 15.01.2015 B3 S. 286
Inhaltsübersicht
4 Werksprüfung bei der Herstellung
5 Prüfung von Baugruppen und Geräten nach deren Instandsetzung
7 Nachweis der Betriebsbewährung von Baugruppen und Geräten
Anhang A Auswahl, Verarbeitung und Prüfung von Werkstoffen für Messgeräte
Anhang B Bestimmungen, auf die in dieser Regel verwiesen wird