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Bergverordnung für Tiefbohrungen, Untergrundspeicher und für die Gewinnung von Bodenschätzen durch Bohrungen in der Freien und Hansestadt Hamburg (Tiefbohrverordnung – BVOT)
Vom 24. Juli 2014, HmbGVBl. S. 343
Auf Grund von § 65 Nummern 2 bis 6, § 66 Satz 1 Nummern 1, 5, 6, 9 und 10, auch in Verbindung mit § 126 Absatz 1 Satz 1, § 127 Absatz 1, § 67 Nummer 1 und § 68 Absatz 1 Satz 1 des Bundesberggesetzes (BBergG) vom 13. August 1980 (BGBl. I S. 1310), zuletzt geändert am 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154, 3159, 3179), in Verbindung mit § 1 der Weiterübertragungsverordnung-Bergrecht vom 15. Dezember 1981 (HmbGVBl. S. 357), geändert am 26. November 2013 (HmbGVBl. S. 478), wird verordnet:
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 Allgemeine Vorschriften
§ 3 Anzeige besonderer Ereignisse
§ 6 Anerkennung von Sachverständigen
§ 8 Fremdsprachige Beschäftigte
§ 9 Sicherung von Einrichtungen
§ 13 Fahrsicherungen und Anzeigevorrichtungen
§ 14 Seilsicherheiten, Nachnehmen und Kürzen des Hebewerkseiles
§ 19 Verrohrung und Zementation
§ 21 Totpump- und Druckentlastungseinrichtungen
§ 24 Gestänge- und Verrohrungsarbeiten
§ 28 Verhalten bei Bohrlocheinbrüchen
§ 29 Schutz angebohrter Lagerstätten und Wasserhorizonte
§ 30 Überwachung des Bohrlochverlaufs
§ 34 Erdöl- und Erdgasförderbohrungen
§ 35 Untergrundspeicherbohrungen
§ 36 Einpress- und Versenkbohrungen
§ 37 Arbeiten an Förderbohrungen
Abschnitt 6 Gewinnung von Salzen durch Aussolen, Kavernen
§ 40 Standsicherheit von Kavernen
§ 46 Ausrüstung von Lagerbehältern
§ 47 Zusammenlagern von Flüssigkeiten verschiedener Gefährlichkeitsmerkmale
§ 48 Lagerung von Dieselkraftstoff, Heizöl und ähnlichen Flüssigkeiten
§ 52 Mit Förderbohrungen verbundene Rohrleitungen
§ 53 Zusätzliche Anforderungen an Rohrleitungen für schwefelwasserstoffhaltiges Erdgas
Abschnitt 9 Besondere Schutzmaßnahmen
§ 57 Sicherungsmaßnahmen bei besonderen Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen
§ 58 Gräben und sonstige Bodeneinschnitte
§ 59 Betrieb von Maschinen und Handhabung anderer technischer Arbeitsmittel
§ 60 Unter Druck stehende Schläuche und bewegliche Leitungen
Abschnitt 10 Umgang mit Sprengmitteln
§ 64 Lagerung und Aufbewahrung von Sprengmitteln
§ 65 Schutz vor Sprengwirkungen
Abschnitt 11 Explosions-, Brand- und Gasschutz
§ 68 Auftreten explosionsfähiger Atmosphäre
§ 69 Allgemeine Schutzmaßnahmen für explosionsgefährdete Bereiche
§ 70 Betriebsmittel in explosionsgefährdeten Bereichen der Zone 0
§ 71 Betriebsmittel in explosionsgefährdeten Bereichen der Zone 1
§ 72 Betriebsmittel in explosionsgefährdeten Bereichen der Zone 2
§ 73 Verhalten in explosionsgefährdeten Bereichen
§ 75 Feuerlöscheinrichtungen und Personal
§ 76 Anforderungen an den Gasschutz
§ 81 Sicherung der Tauchstelle
§ 82 Sonstige Vorsorgemaßnahmen
§ 83 Tauchen mit autonomen Tauchgeräten
§ 84 Tauchen mit schlauchversorgten Tauchgeräten
§ 85 Unterwasserbasen und Unterwasserdruckkammern
§ 86 Anforderungen an Taucher, Tauchhelfer und das Taucherdienstbuch
§ 88 Aufbewahrung, Wartung und Instandsetzung der Tauchausrüstung
§ 92 Kennzeichnung der Plattformen
§ 94 Einrichtungen zur mündlichen Verständigung
§ 95 Alarmsystem und Alarmplan
§ 97 Aufbau, Abbau und Umsetzen beweglicher Plattformen
§ 101 Übertragung der Verantwortlichkeit