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- Vom 21. Juli 2014 (BGBl. I S. 1066), zuletzt geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 405)
- Vom 21. Juli 2014 (BGBl. I S. 1066), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 26. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 202 S. 19)
- Vom 21. Juli 2014 (BGBl. I S. 1066), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 3. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 176 S. 7)
Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG 2023)
Vom 21. Juli 2014 (BGBl. I S. 1066), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 5. Februar 2024 (BGBl. I 2024 Nr. 33)
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Inhaltsübersicht
Teil 1
Allgemeine Bestimmungen§ 2 Besondere Bedeutung der erneuerbaren Energien
Teil 2
Anschluss, Abnahme, Übertragung und VerteilungAbschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen§ 10 Ausführung und Nutzung des Anschlusses
Abschnitt 2
Kapazitätserweiterung und EinspeisemanagementAbschnitt 3
KostenTeil 3
Zahlung von Marktprämie und EinspeisevergütungAbschnitt 1
Arten des Zahlungsanspruchs§ 21 Einspeisevergütung und Mieterstromzuschlag
§ 21a Sonstige Direktvermarktung
Abschnitt 2
Allgemeine Bestimmungen zur Zahlung§ 22 Wettbewerbliche Ermittlung der Marktprämie
§ 22a Pilotwindenergieanlagen an Land
§ 22b Bürgerenergiegesellschaften
§ 23 Allgemeine Bestimmungen zur Höhe der Zahlung
§ 23a Besondere Bestimmung zur Höhe der Marktprämie
§ 23b Besondere Bestimmung zur Einspeisevergütung bei ausgeförderten Anlagen
§ 24 Zahlungsansprüche für Strom aus mehreren Anlagen
Abschnitt 3
AusschreibungenUnterabschnitt 1
Allgemeine Ausschreibungsbestimmungen§ 28 Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Windenergie an Land
§ 28a Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Solaranlagen des ersten Segments
§ 28b Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Solaranlagen des zweiten Segments
§ 28c Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Biomasse
§ 28d Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Biomethananlagen
§ 28e Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Innovationsausschreibungen
Unterabschnitt 2
Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land§ 36 Gebote für Windenergieanlagen an Land
§ 36a Sicherheiten für Windenergieanlagen an Land
§ 36b Höchstwert für Windenergieanlagen an Land
§ 36c Ausschluss von Geboten für Windenergieanlagen an Land
§ 36e Erlöschen von Zuschlägen für Windenergieanlagen an Land
§ 36f Änderungen nach Erteilung des Zuschlags für Windenergieanlagen an Land
§ 36h Anzulegender Wert für Windenergieanlagen an Land
§ 36i Dauer des Zahlungsanspruchs für Windenergieanlagen an Land
Unterabschnitt 3
Ausschreibungen für Solaranlagen des ersten Segments§ 37 Gebote für Solaranlagen des ersten Segments
§ 37a Sicherheiten für Solaranlagen des ersten Segments
§ 37b Höchstwert für Solaranlagen des ersten Segments
§ 37d Erlöschen von Zuschlägen für Solaranlagen des ersten Segments
§ 38 Zahlungsberechtigung für Solaranlagen des ersten Segments
§ 38a Ausstellung von Zahlungsberechtigungen für Solaranlagen des ersten Segments
§ 38b Anzulegender Wert für Solaranlagen des ersten Segments
Unterabschnitt 4
Ausschreibungen für Solaranlagen des zweiten Segments§ 38c Gebote für Solaranlagen des zweiten Segments
§ 38d Projektsicherungsbeitrag
§ 38e Höchstwert für Solaranlagen des zweiten Segments
§ 38f Zuschläge für Solaranlagen des zweiten Segments
§ 38g Dauer des Zahlungsanspruchs für Solaranlagen des zweiten Segments
§ 38h Anzulegender Wert für Solaranlagen des zweiten Segments
Unterabschnitt 5
Ausschreibungen für Biomasseanlagen§ 39 Gebote für Biomasseanlagen
§ 39a Sicherheiten für Biomasseanlagen
§ 39b Höchstwert für Biomasseanlagen
§ 39c Ausschluss von Geboten für Biomasseanlagen
§ 39d Zuschlagsverfahren für Biomasseanlagen
§ 39e Erlöschen von Zuschlägen für Biomasseanlagen
§ 39f Änderungen nach Erteilung des Zuschlags für Biomasseanlagen
§ 39g Einbeziehung bestehender Biomasseanlagen
Unterabschnitt 6
Ausschreibungen für Biomethananlagen§ 39j Anwendbarkeit des Unterabschnitts 5
§ 39k Gebote für Biomethananlagen
Unterabschnitt 7
Ausschreibungen für innovative Konzepte§ 39n Innovationsausschreibungen
§ 39o Ausschreibungen für innovative Konzepte mit wasserstoffbasierter Stromspeicherung
§ 39p Ausschreibungen für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Grünem Wasserstoff
§ 39q Besondere Zahlungsbestimmungen für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Grünem Wasserstoff
Abschnitt 4
Gesetzliche Bestimmung der ZahlungUnterabschnitt 1
Anzulegende Werte§ 41 Deponie-, Klär- und Grubengas
§ 43 Vergärung von Bioabfällen
§ 44a Absenkung der anzulegenden Werte für Strom aus Biomasse
§ 44b Gemeinsame Bestimmungen für Strom aus Gasen
§ 44c Sonstige gemeinsame Bestimmungen für Strom aus Biomasse
§ 48a Mieterstromzuschlag bei solarer Strahlungsenergie
§ 49 Absenkung der anzulegenden Werte für Strom aus solarer Strahlungsenergie
Unterabschnitt 2
Zahlungen für Flexibilität§ 50 Zahlungsanspruch für Flexibilität
Abschnitt 5
Rechtsfolgen und Strafen§ 51 Verringerung des Zahlungsanspruchs bei negativen Preisen
§ 51a Verlängerung des Vergütungszeitraums bei negativen Preisen
§ 52 Zahlungen bei Pflichtverstößen
§ 53 Verringerung der Einspeisevergütung
§ 53b Verringerung des Zahlungsanspruchs bei Regionalnachweisen
§ 53c Verringerung des Zahlungsanspruchs bei einer Stromsteuerbefreiung
§ 54 Verringerung des Zahlungsanspruchs bei Ausschreibungen für Solaranlagen des ersten Segments
Teil 4
Weitergabe und Vermarktung des Stroms aus erneuerbaren Energien§ 56 Weitergabe an den Übertragungsnetzbetreiber
Teil 5
TransparenzAbschnitt 1
Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten§ 73 Übertragungsnetzbetreiber
§ 74 Vorausschau des weiteren Ausbaus
Abschnitt 2
Stromkennzeichnung und DoppelvermarktungsverbotTeil 6
Rechtsschutz und behördliches Verfahren§ 83 Einstweiliger Rechtsschutz
§ 83a Rechtsschutz bei Ausschreibungen
§ 84 Nutzung von Seewasserstraßen
§ 85 Aufgaben der Bundesnetzagentur
§ 85a Festlegung zu den Höchstwerten bei Ausschreibungen
§ 85b Auskunftsrecht und Datenübermittlung
§ 85c Festlegung zu den besonderen Solaranlagen
§ 87 Benachrichtigung und Beteiligung der Bundesnetzagentur bei bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten
Teil 7
Verordnungsermächtigungen, Berichte, ÜbergangsbestimmungenAbschnitt 1
Verordnungsermächtigungen§ 88 Verordnungsermächtigung zu Ausschreibungen für Biomasse
§ 88a Verordnungsermächtigung zu grenzüberschreitenden Ausschreibungen
§ 88b Verordnungsermächtigung zur Anschlussförderung von Güllekleinanlagen
§ 88c Verordnungsermächtigung zur Zielerreichung
§ 88d Verordnungsermächtigung zu Innovationsausschreibungen
§ 89 Verordnungsermächtigung zur Stromerzeugung aus Biomasse
§ 90 Verordnungsermächtigung zu Nachhaltigkeitsanforderungen für Biomasse
§ 91 Verordnungsermächtigung zum Ausgleichsmechanismus
§ 92 Verordnungsermächtigung zu Herkunftsnachweisen und Regionalnachweisen
§ 93 Verordnungsermächtigung zu Anforderungen an Grünen Wasserstoff
Abschnitt 2
Kooperationsausschuss, Monitoring, Berichte§ 98 Jährliches Monitoring zur Zielerreichung
Abschnitt 3
SchlussbestimmungenAnlage 1 (zu § 23a)
Höhe der MarktprämieAnlage 2 (zu § 36h)
ReferenzertragAnlage 3 (zu § 50b)
Voraussetzungen und Höhe der FlexibilitätsprämieI. Voraussetzungen der Flexibilitätsprämie
II. Höhe der Flexibilitätsprämie
Anlage 5 (zu § 3 Nummer 43c)
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