KLIMASCHUTZdigital.de
Weitere Dokumente
Weitere Fassungen
- Vom 22. Januar 2009 (GVOBl. Schl.-H. S. 6), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15. September 2021 (GVOBl. Schl.-H. S. 1067, 1068)
- Vom 22. Januar 2009 (GVOBl. Schl.-H. S. 6), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 1. Oktober 2019 (GVOBl. Schl.-H. S. 398)
- Vom 22. Januar 2009 (GVOBl. Schl.-H. S. 6), zuletzt geändert durch Artikel 18 der Verordnung vom 16. Januar 2019 (GVOBl. Schl.-H. S. 30, 36)
Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO)
Vom 22. Januar 2009 (GVOBl. Schl.-H. S. 6), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 6. Dezember 2021 (GVOBl. Schl.-H. S. 1422, 1465)
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Inhaltsübersicht
Erster Teil
Allgemeine VorschriftenZweiter Teil
Das Grundstück und seine Bebauung§ 4 Bebauung der Grundstücke mit Gebäuden
§ 5 Zugänge und Zufahrten auf den Grundstücken
§ 8 Nicht überbaute Flächen der bebauten Grundstücke, Kleinkinderspielplätze
Dritter Teil
Bauliche AnlagenAbschnitt I
GestaltungAbschnitt II
Allgemeine Anforderungen an die Bauausführung§ 14 Schutz gegen schädliche Einflüsse
§ 16 Wärme-, Schall-, Erschütterungsschutz
§ 17b Allgemeine Anforderungen für die Verwendung von Bauprodukten
§ 17c Anforderungen für die Verwendung von CE-gekennzeichneten Bauprodukten
Abschnitt III
Bauprodukte, Bauarten; Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen§ 19 Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung
§ 20 Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis
§ 21 Nachweis der Verwendbarkeit von Bauprodukten im Einzelfall
§ 22 Übereinstimmungsbestätigung
§ 23 Übereinstimmungserklärung der Herstellerin oder des Herstellers
§ 25 Prüf-, Zertifizierungs- und Überwachungsstellen
§ 26 Besondere Sachkunde- und Sorgfaltsanforderungen
§ 27 Allgemeine Anforderungen an das Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
Abschnitt IV
Wände, Decken, DächerAbschnitt V
Rettungswege, Öffnungen, Umwehrungen§ 34 Erster und zweiter Rettungsweg
§ 36 Notwendige Treppenräume, Ausgänge
§ 37 Notwendige Flure, offene Gänge
Abschnitt VI
Technische Gebäudeausrüstung§ 41 Leitungsanlagen, Installationsschächte und -kanäle
§ 43 Feuerungsanlagen, sonstige Anlagen zur Wärmeerzeugung, Brennstoffversorgung
§ 44 Sanitäre Anlagen, Wasserzähler
Abschnitt VII
Nutzungsbedingte AnforderungenVierter Teil
Die am Bau Beteiligten§ 55 Entwurfsverfasserin oder Entwurfsverfasser
Fünfter Teil
Bauaufsichtsbehörden, Verwaltungsverfahren§ 58 Bauaufsichtsbehörden, Fachaufsicht
§ 59 Aufgaben und Befugnisse der Bauaufsichtsbehörden
§ 61 Sachliche und örtliche Zuständigkeit
§ 62 Genehmigungsbedürftige Vorhaben
§ 63 Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen
§ 67 Behandlung des Bauantrages
§ 69 Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren
§ 72 Beteiligung der Nachbarinnen oder Nachbarn
§ 72a Beteiligung der Öffentlichkeit
§ 73 Baugenehmigung, Baubeginn
§ 76 Genehmigung Fliegender Bauten
§ 77 Bauaufsichtliche Zustimmung
§ 79 Bauzustandsanzeigen, Aufnahme der Nutzung
Sechster Teil
Ordnungswidrigkeiten, Verordnungs- und Satzungsermächtigungen, Übergangs- und Schlussvorschriften§ 83 Verordnungsermächtigungen
§ 83a Technische Baubestimmungen
§ 85a Sonderregelung für die Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbegehrenden