Allgemeines Umweltrecht / Bund

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPVwV)

Vom 18. September 1995, GMBl. S. 671

Nach § 20 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung und § 48 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, hier nach Anörung der Beteiligten Kreis, erläßt die Bundesregierung folgende allgemeine Verwaltungsvorschrift:

Inhaltsübersicht

0 Allgemeine Regelungen

0.1 Anwendungsbereich

0.1.1 Betroffene verwaltungsbehördliche Verfahren

0.1.2 Regelungsgegenstand

0.1.3 Zuständigkeit

0.2 Umweltverträglichkeitsprüfung in parallelen und gestuften Verfahren

0.3 Auswirkungen auf die Umwelt

0.4 Unterrichtung über den voraussichtlichen Untersuchungsrahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 5 UVPG - Grundsätze nach § 20 Nr. 2 UVPG -

0.4.1 Zweck

0.4.2 Einleitung der Unterrichtung

0.4.3 Ablauf der Unterrichtung

0.4.4 Mitteilung durch den Träger des Vorhabens

0.4.5 Gegenstand der Besprechung des Untersuchungsrahmens

0.4.6 Hinzuziehung anderer Behörden, Sachverständiger und Dritter

0.4.7 Unterrichtung durch die zuständige Behörde

0.4.8 Zurverfügungstellung von Informationen durch die zuständige Behörde

0.4.9 Unterrichtung nach Durchführung einer Linienbestimmung oder eines vorgelagerten Verfahrens

0.5 Ermittlung, Beschreibung und zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen nach den §§ 1,2 Abs. 1 Satz 2 und § 11 UVPG

0.5.1 Kriterien und Verfahren nach § 20 Nr. 1 UVPG für die Ermittlung und Beschreibung

0.5.1.1 Ermittlung und Beschreibung der Umweltauswirkungen

0.5.1.2 Maßgeblicher Zeitpunkt

0.5.1.3 Verfahren (Methoden)

0.5.2 Grundsätze nach § 20 Nr. 3 UVPG für die zusammenfassende Darstellung

0.5.2.1 Form

0.5.2.2 Inhalt

0.5.2.3 Information der federführenden Behörde

0.5 2.4 Erarbeitung der zusammenfassenden Darstellung durch die federführende Behörde

0.5.2.5 Zusammenfassende Darstellung nach Durchführung einer Linienbestimmung oder eines vorgelagerten Verfahrens

0.6 Bewertung der Umweltauswirkungen nach den §§ 1 und 2 Abs. 1 Satz 2 und § 12 UVPG

0.6.1 Kriterien und Verfahren nach § 20 Nr. 1 UVPG für die Bewertung der Umweltauswirkungen

0.6.1.1 Bewertung der Umweltauswirkungen

0.6.1.2 Bewertungskriterien (Konkretisierung der gesetzlichen Umweltanforderungen)

0.6.1.3 Bewertungsverfahren

0.6.2 Grundsätze nach § 20 Nr. 3 UVPG für die Bewertung der Umweltauswirkungen

0.6.2.1 Bewertung im Hinblick auf eine wirksame Umweltvorsorge

0.6.2.2 Bewertung nach Durchführung einer Linienbestimmung oder eines vorgelagerten Verfahrens

0.6.2.3 Bewertung in parallelen Zulassungsverfahren nach § 14 Abs. 2 UVPG

1 Vorschriften für Vorhaben nach Nummer 1 der Anlage zu § 3 UVPG (genehmigungsbedürftige Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz)

1.1 Anwendungsbereich

1.2 Unterrichtung über den voraussichtlichen Untersuchungsrahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 5 UVPG

1.3 Bewertung der Umweltauswirkungen nach § 12 UVPG

1.3.1 Fachgesetzliche Bewertungsmaßstäbe

1.3.2 Medienübergreifende Bewertungsgrundsätze für Wechselwirkungen aufgrund von Schutzmaßnahmen

2 Vorschriften für Vorhaben nach Nummer 2 der Anlage zu § 3 UVPG (genehmigungsbedürftige Anlagen nach § 7 des Atomgesetzes)

2.1 Anwendungsbereich

2.2 Unterrichtung über den voraussichtlichen Untersuchungsrahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 5 UVPG

2.3 Bewertung der Umweltauswirkungen nach § 12 UVPG

2.3.1 Fachgesetzliche Bewertungsmaßstäbe

2.3.2 Medienübergreifende Bewertungsgrundsätze für Wechselwirkungen aufgrund von Schutzmaßnahmen

2.3.3 Medienübergreifende Bewertungsgrundsätze für Grenzbelastungen

3 Vorschriften für Vorhaben nach Nummer 3 der Anlage zu § 3 UVPG (planfeststellungsbedürftige Anlagen zur Sicherstellung und Endlagerung radioaktiver Abfälle nach § 9b des Atomgesetzes)

3.1 Anwendungsbereich

3.2 Unterrichtung über den voraussichtlichen Untersuchungsrahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 5 UVPG

3.3 Bewertung der Umweltauswirkungen nach § 12 UVPG

3.3.1 Fachgesetzliche Bewertungsmaßstäbe

3.3.2 Medienübergreifende Bewertung und "Wohl der Allgemeinheit"

3.3.3 Medienübergreifende Bewertungsgrundsätze für Wechselwirkungen aufgrund von Schutzmaßnahmen

3.3.4 Medienübergreifende Bewertungsgrundsätze für Grenzbelastungen

4 Vorschriften für Vorhaben nach Nummer 4 der Anlage zu § 3 UVPG (planfeststellungsbedürftige Deponien nach § 7 Abs. 2 des Abfallgesetzes)

4.1 Anwendungsbereich

4.2 Unterrichtung über den voraussichtlichen Untersuchungsrahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 5 UVPG

4.3 Bewertung der Umweltauswirkungen nach § 12 UVPG

4.3.1 Fachgesetzliche Bewertungsmaßstäbe

4.3.2 Medienübergreifende Bewertung und "Wohl der Allgemeinheit"

4.3.3 Medienübergreifende Bewertungsgrundsätze für Wechselwirkungen aufgrund von Schutzmaßnahmen

4.3.4 Medienübergreifende Bewertungsgrundsätze für Grenzbelastungen

5 Vorschriften für Vorhaben nach Nummer 5 der Anlage zu § 3 UVPG (zulassungsbedürftige Abwasserbehandlungsanlagen im Sinne des § 18c des Wasserhaushaltsgesetzes)

5.1 Anwendungsbereich

5.2 Unterrichtung über den voraussichtlichen Untersuchungsrahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 5 UVPG

5.3 Bewertung der Umweltauswirkungen nach § 12 UVPG

5.3.1 Fachgesetzliche Bewertungsmaßstäbe

5.3.2 Medienübergreifende Bewertung und "Wohl der Allgemeinheit"

5.3.3 Medienübergreifende Bewertungsgrundsätze für Wechselwirkungen aufgrund von Schutzmaßnahmen

5.3.4 Medienübergreifende Bewertungsgrundsätze für Grenzbelastungen

6 Vorschriften für Vorhaben nach Nummer 6 der Anlage zu § 5 UVPG (planfeststellungsbedürftige Gewässerausbauten im Sinne des § 31 des Wasserhaushaltsgesetzes)

6.1 Anwendungsbereich

6.2 Unterrichtung über den voraussichtlichen Untersuchungsrahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 5 UVPG

6.3 Bewertung der Umweltauswirkungen nach § 12 UVPG

6.3.1 Fachgesetzliche Bewertungsmaßstäbe

6.3.2 Medienübergreifende Bewertung und "Wohl der Allgemeinheit"

6.3.3 Medienübergreifende Bewertungsgrundsätze für Wechselwirkungen aufgrund von Schutzmaßnahmen

6.3.4 Medienübergreifende Bewertungsgrundsätze für Grenzbelastungen

15 Vorschriften für Vorhaben nach Nummer 15 der Anlage zu § 3 UVPG (Feriendörfer, Hotelkomplexe und sonstige große Einrichtungen für die Ferien- und Fremdenbeherbergung, für die Bebauungspläne oder Satzungen über Vorhaben- und Erschließungspläne aufgestellt werden)

15.1 Anwendungsbereich

15.2 Ermittlung und Beschreibung der Umweltauswirkungen nach § 2 Abs. 1 Satz 2 UVPG

15.3 Bewertung der Umweltauswirkungen nach § 2 Abs. 1 Satz 2 UVPG

16 Vorschriften für Vorhaben nach Nummer 16 der Anlage zu § 3 UVPG (genehmigungsbedürftige Rohrleitungsanlagen für den Ferntransport von Öl und Gas nach § 19a des Wasserhaushaltsgesetzes)

16.1 Anwendungsbereich

16.2 Unterrichtung über den voraussichtlichen Untersuchungsrahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 5 UVPG

16.3 Bewertung der Umweltauswirkungen nach § 12 UVPG

16.3.1 Fachgesetzliche Bewertungsmaßstäbe

16.3.2 Medienübergreifende Bewertungsgrundsätze für Wechselwirkungen aufgrund von Schutzmaßnahmen

16.3.3 Medienübergreifende Bewertungsgrundsätze für Grenzbelastungen

17 Übergangsregelung

18 Inkrafttreten

Anhang 1
Orientierungshilfen nach Nummer 0.6.1.2

1.1 Orientierungshilfe für die Bewertung der Ausgleichbarkeit eines Eingriffs in Natur und Landschaft

1.1.1 Beeinträchtigung von Funktionen des Naturhaushalts

1.1.2 Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes

1.2 Orientierungshilfe für die Bewertung der Auswirkungen auf Fließgewässer

1.2.1

1.2.2

1.2.3

1.2.4

1.2.5

1.3 Orientierungshilfe für die Bewertung der Auswirkungen auf die stoffliche Bodenbeschaffenheit

1.3.1

1.3.2

1.3.3

1.3.4

1.4 Orientierungshilfe für die Bewertung der Auswirkungen auf die Luftbeschaffenheit

Anhang 2

2.1

2.2

2.3

2.4

2.5

Anhang 3

3.1

3.2

 
Die Angebote richten sich nicht an Letztverbraucher i. S. d. Preisangaben-Verordnung. Die als Nettopreise angegeben Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer.
 

© 2024 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin
Telefon (030) 25 00 85-0 | Telefax (030) 25 00 85-305 | E-Mail: ESV@ESVmedien.de