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Weitere Fassungen
- In der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 409 S. 36)
- In der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), zuletzt geändert durch Artikel 14c des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 405 S. 46)
- In der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 394)
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
In der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert am 13. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2258, 2335)
Inhaltsübersicht
Teil 1
Allgemeine Vorschriften für die UmweltprüfungenTeil 2
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)Abschnitt 1
Voraussetzungen für eine Umweltverträglichkeitsprüfung§ 3a Feststellung der UVP-Pflicht
§ 3b UVP-Pflicht aufgrund Art, Größe und Leistung der Vorhaben
§ 3c UVP-Pflicht im Einzelfall
§ 3e Änderungen und Erweiterungen UVP-pflichtiger Vorhaben
Abschnitt 2
Verfahrensschritte der Umweltverträglichkeitsprüfung§ 5 Unterrichtung über voraussichtlich beizubringende Unterlagen
§ 6 Unterlagen des Trägers des Vorhabens
§ 7 Beteiligung anderer Behörden
§ 8 Grenzüberschreitende Behördenbeteiligung
§ 9 Beteiligung der Öffentlichkeit
§ 9a Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung
§ 9b Grenzüberschreitende Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung bei ausländischen Vorhaben
§ 10 Geheimhaltung und Datenschutz
§ 11 Zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen
§ 12 Bewertung der Umweltauswirkungen und Berücksichtigung des Ergebnisses bei der Entscheidung
Teil 3
Strategische Umweltprüfung (SUP)Abschnitt 1
Voraussetzungen für eine Strategische Umweltprüfung§ 14a Feststellung der SUP-Pflicht
§ 14b SUP-Pflicht in bestimmten Plan- oder Programmbereichen und im Einzelfall
Abschnitt 2
Verfahrensschritte der Strategischen Umweltprüfung§ 14e Vorrang anderer Rechtsvorschriften bei der SUP
§ 14f Festlegung des Untersuchungsrahmens
§ 14h Beteiligung anderer Behörden
§ 14i Beteiligung der Öffentlichkeit
§ 14j Grenzüberschreitende Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung
§ 14k Abschließende Bewertung und Berücksichtigung
§ 14l Bekanntgabe der Entscheidung über die Annahme des Plans oder Programms
Teil 4
Besondere Verfahrensvorschriften für die Umweltprüfungen§ 15 Linienbestimmung und Genehmigung von Flugplätzen
§ 16 Raumordnungspläne; Raumordnungsverfahren
§ 17 Aufstellung von Bauleitplänen
§ 19 Flurbereinigungsverfahren
§ 19a Strategische Umweltprüfung bei Landschaftsplanungen
§ 19b Strategische Umweltprüfung bei Verkehrswegeplanungen auf Bundesebene
Teil 5
Vorschriften für bestimmte Leitungsanlagen und andere Anlagen (Anlage 1 Nr. 19)§ 20 Planfeststellung; Plangenehmigung
Teil 6
SchlussvorschriftenAnlage 1
Liste „UVP-pflichtige Vorhaben"Anlage 2
Kriterien für die Vorprüfung des Einzelfalls im Rahmen einer UmweltverträglichkeitsprüfungAnlage 3
Liste „SUP-pflichtiger Pläne und Programme"Anlage 4
Kriterien für die Vorprüfung des Einzelfalls im Rahmen einer Strategischen Umweltprüfung