Bergrecht / Bund

Bergverordnung für alle bergbaulichen Bereiche (Allgemeine Bundesbergverordnung – ABBergV)

Vom 23. Oktober 1995, BGBl. I S. 1466, zuletzt geändert am 18. Oktober 2017, BGBl. I S. BGBl. I S. 3584, 3594

Auf Grund des § 66 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe b, Nr. 2, 4 Buchstabe a und d, Nr. 5, 6, 9, 10 und Satz 3, des § 67 Nr. 1 und 8 und des § 68 Abs. 2, in Verbindung mit § 126 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 und den §§ 128 und 129 des Bundesberggesetzes vom 13. August 1980 (BGBl. l S. 1310), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Ausführungsgesetzes Seerechtsübereinkommen 1982/1994 vom 6. Juni 1995 (BGBl. l S. 778), verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung und für den Bereich des Festlandsockels und der Küstengewässer im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Verkehr:

Inhaltsübersicht

§ 1 Sachliche und räumliche Anwendung

§ 2 Allgemeine Pflichten

§ 3 Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument

§ 4 Zusammenarbeit der Unternehmer

§ 5 Beaufsichtigung durch verantwortliche Personen

§ 6 Unterrichtung; Unterweisung; Anhörung

§ 7 Schriftliche Anweisungen

§ 8 Übertragung von Arbeiten

§ 9 Arbeitsfreigabe

§ 10 Vorkehrungen bei erheblichen Gefahren

§ 11 Spezifische Schutzmaßnahmen

§ 12 Allgemeine Anforderungen an Arbeitsstätten und sanitäre Einrichtungen

§ 13 Arbeitsstätten zur Aufsuchung und Gewinnung durch Bohrungen einschließlich der Aufbereitung; Untergrundspeicherung; Wiedernutzbarmachung

§ 14 Arbeitsstätten zur übertägigen Aufsuchung, Gewinnung und Aufbereitung; Wiedernutzbarmachung

§ 15 Untertägige Arbeitsstätten

§ 16 Bewetterung untertägiger Arbeitsstätten

§ 17 Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln

§ 18 Bereitstellung und Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen

§ 19 Sicherheits- oder Gesundheitsschutzkennzeichnung

§ 20 Präventivmedizinische Überwachung, ärztliche Untersuchungen

§ 21 Pflichten der Beschäftigten

§ 22 Rechte der Beschäftigten

§ 22a Anforderungen an die Entsorgung von bergbaulichen Abfällen

§ 22b Anforderungen an die Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas, Erdöl und Erdwärme einschließlich des Aufbrechens von Gestein unter hydraulischem Druck

§ 22c Anforderungen an den Umgang mit Lagerstättenwasser und Rückfluss bei der Aufsuchung und Gewinnung von Erdöl und Erdgas

§ 23 Übertragung der Verantwortlichkeit

§ 23a Anerkennung von Sachverständigen

§ 24 Ordnungswidrigkeiten

§ 25 Gegenstandslose landesrechtliche Vorschriften

§ 26 Inkrafttreten

Anhang 1 (zu den §§ 11 und 12)

Anhang 2 (zu § 12)

Anhang 3 (zu § 13)

Anhang 4 (zu § 19)

Anhang 5 (zu § 22a Abs. 2)

Anhang 6 (zu § 22a Abs. 3 Satz 1)

Anhang 7 (zu § 22a Abs. 3 Satz 4)

 
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