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Energiestatistikgesetz (EnStatG)
Vom 6. März 2017 (BGBl. I S. 392), geändert am 20. November 2019 (BGBl. I S. 1626, 1671)
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Inhaltsübersicht
§ 1 Zweck der Erhebungen und Erhebungsbereiche
§ 3 Erhebungen in der Elektrizitätswirtschaft einschließlich der erneuerbaren Energien
§ 4 Erhebungen in der Gaswirtschaft einschließlich der erneuerbaren Energien
§ 5 Erhebungen in der Wärmewirtschaft einschließlich der erneuerbaren Energien
§ 6 Erhebungen über Kohleeinfuhr und -ausfuhr
§ 8 Erhebungen über die Energieverwendung einschließlich der erneuerbaren Energien
§ 11 Durchführung der Erhebung, Übermittlungsfrist
§ 14 Nutzung von nach energierechtlichen Vorschriften erhobenen Daten